„Die Mitgliedsstaaten müssen gegen „Pushbacks“ Stellung beziehen und dem Versuch, diese rechtswidrige Praxis zu legalisieren, klar entgegentreten“, erklärte heute die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović.
Menschenrechtsverletzungen gegenüber Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migranten an den Außengrenzen von Mitgliedsstaaten des Europarates haben sich auf alarmierende Weise ausgebreitet, besonders die Verweigerung des Zugangs zu Asyl und Rückführungen ohne Wahrung der individuellen Schutzrechte, oftmals einhergehend mit roher Gewalt und der Gefährdung von Menschenleben. Derartige Praktiken an den Grenzen (häufig als „Pushbacks“ bezeichnet) untergraben rechtliche Garantien, die in der Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention eindeutig verankert sind. Praktiken, die gegen das Recht auf Beantragung von Asyl, das Verbot von Folter oder erniedrigender Behandlung und das Verbot der Kollektivausweisung verstoßen, werden zunehmend als ein notwendiges Mittel in einer Notsituation gerechtfertigt.
Es ist an der Zeit, dass die Regierungen der europäischen Staaten jeglicher Gesetzesinitiative oder Politik Einhalt gebieten, die auf den Versuch der sogenannten Normalisierung von Pushbacks abzielen sowie auf die Beseitigung wesentlicher Garantien für die Rechte von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migranten an den Außengrenzen.