Zurück Europäische Staaten sollten vor dem Rückgriff auf Fremdbetreuung Familien stärken und unterstützen

Europäische Staaten sollten vor dem Rückgriff auf Fremdbetreuung Familien stärken und unterstützen

Der Lanzarote-Ausschuss – das Organ des Europarates, dessen Aufgabe die Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch („Lanzarote-Konvention“) durch die Vertragsstaaten ist – hat am 18. Oktober in Nikosia eine Erklärung über den „Schutz von fremdbetreuten Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ verabschiedet.

„Fremdbetreuung“ bezeichnet jede Unterbringung von Kindern, bei der sie außerhalb ihres Zuhauses betreut werden, mit Ausnahme einer Unterbringung zu Unterrichtszwecken und aufgrund strafrechtlicher Maßnahmen. „Heimbetreuung“ ist eine alternative, nicht familienbasierte Form der Betreuung, bei der sich bezahlte, sich in Schichten abwechselnde Fachkräfte um die Kinder kümmern. Wenn eine Betreuungseinrichtung eine große Zahl von Kindern beherbergt, spricht man von einer „Institution“.

Fremdbetreuung und Betreuung in einer Institution bringen Kinder in eine unsichere Lage und erhöhen das Risiko, dass die sie betreuenden Fachkräfte oder Ehrenamtlichen oder auch andere in derselben Einrichtung untergebrachten Kinder und Jugendliche sie sexuell missbrauchen. Sobald sie dies erlitten haben, fällt es den Kindern überdies schwer, sich über das Erlebte zu äußern, und sie haben die ganze Kindheit über und im Erwachsenenalter an den psychischen Folgen zu tragen.

Der Lanzarote-Ausschuss ruft die Vertragsstaaten dazu auf, alle nötigen Maßnahmen zur Stärkung der Kapazitäten von Familien als Alternative zur Fremdbetreuung zu ergreifen. Ebenso müssen die europäischen Staaten dem Ausschuss zufolge sicherstellen, dass in allen Fremdbetreuungseinrichtungen Folgendes zur Verfügung steht:

  • Verfahren zur umfassenden Überprüfung aller Betreuungspersonen;
  • konkrete Maßnahmen, um zu verhindern, dass die erhöhte Schutzbedürftigkeit und die Abhängigkeit von Kindern ausgenützt werden;
  • angemessene Mechanismen, die Kinder dabei unterstützen, jegliche sexuelle Gewalt zu melden;
  • Protokolle, die gewährleisten, dass im Fall eines gemeldeten Missbrauchs die mutmaßlichen Opfer wirksam unterstützt und die mutmaßlichen Verstöße von den zuständigen Behörden angemessen untersucht werden;
  • eindeutige Verfahren, die die Möglichkeit vorsehen, den mutmaßlichen Urheber des Verstoßes schon ab dem Beginn der Untersuchung aus der Betreuungseinrichtung zu entfernen;
  • wirksame Maßnahmen zur Überwachung der Praxis und der Normen, um den sexuellen Missbrauch von Kindern zu verhindern und zu bekämpfen.

Opfer von sexuellem Missbrauch in Fremdbetreuung sollten in medizinischer, psychologischer und sozialer Hinsicht langfristig unterstützt werden, juristische Hilfe erhalten und entschädigt werden.

Im öffentlichen, privaten oder ehrenamtlichen Sektor tätige Fachkräfte, die Verstöße begehen oder sie nicht melden, müssen ebenso zur Verantwortung gezogen werden wie juristische Personen, die die ihnen anvertrauten Kindern nicht beschützen.

Kindern, die sexuelle Verstöße begehen, sollten Interventionsprogramme und -maßnahmen bereitgestellt werden, die ihren Entwicklungsbedürfnissen entsprechen und der Störung ihres sexuellen Verhaltens entgegenwirken.

Lanzarote-Ausschuss Straßburg 21. Oktober 2019
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