Der Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ruft die finnischen Behörden dazu auf, den Unterricht des Inarisamischen, des Nordsamischen und des Skoltsamischen weiter zu verstärken und den tatsächlichen Gebrauch dieser Sprachen im Rahmen von Sozial- und Gesundheitsdiensten zu gewährleisten. Der Ausschuss empfiehlt außerdem, dass die Behörden das Bewusstsein für die Regional- oder Minderheitensprachen und die Kulturen, die sie repräsentieren, sowie die Toleranz ihnen gegenüber in der gesamten Gesellschaft stärken.
In seinem neuen Bewertungsbericht, der heute gemeinsam mit der Stellungnahme der finnischen Behörden veröffentlicht wurde, stellt der Ausschuss fest, dass Aktionspläne und Medienkampagnen zur Bekämpfung der Diskriminierung von Sprecherinnen und Sprechern von Minderheitensprachen gestartet wurden. Allerdings sei das geringe Bewusstsein für Minderheitensprachen in der Gesellschaft, das eine der Ursachen dieses Problem ist, nicht angemessen berücksichtigt worden. Die Sachverständigen empfehlen den Behörden darüber hinaus, den allgemeinen Gebrauch des Schwedischen zu verstärken, insbesondere in Sozial- und Gesundheitsdiensten. Der Sachverständigenausschuss fordert zudem, dass Maßnahmen ergriffen werden, um in Zusammenarbeit mit den Sprecherinnen und Sprechern dieser Sprache die Neubelebung von Romanes zu gewährleisten, vor allem im Bereich der Bildung, einschließlich der Ausbildung von Lehrkräften für Romanes und der Herstellung von Lehrmaterialien.
Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ist das Europäische Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Sprachen, die von traditionellen Minderheiten gebraucht werden. Sie ist in Finnland im Jahr 1998 in Kraft getreten und gilt für Schwedisch, Inarisamisch, Nordsamisch und Skoltsamisch, Karelisch, Romanes, Russisch, Tatarisch und Jiddisch. Das Ministerkomitee fordert die finnischen Behörden dazu auf, die Informationen zu den Empfehlungen für Sorfortmaßnahmen spätestens bis zum 1. September 2025 und den nächsten periodischen Bericht spätestens bis zum 1. März 2028 vorzulegen.
Der sechste Bewertungsbericht des Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen beruht auf den Informationen, die von staatlichen und nichtstaatlichen Quellen zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere auf jenen, die er bei seinem Besuch in Finnland im Oktober 2023 erhalten hat. Der Bewertungsbericht wurde gemeinsam mit der Stellungnahme der Behörden veröffentlicht. Eine Zusammenfassung des Bewertungsberichts ist auch auf Finnisch verfügbar.
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Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ist ein Übereinkommen des Europarates, das die traditionellen Regional- oder Minderheitensprachen der Vertragsstaaten schützen und fördern und es den Sprecherinnen und Sprechern dieser Sprachen ermöglichen soll, sie sowohl im Privatleben als auch im öffentlichen Leben zu gebrauchen. Ihre Umsetzung wird von einem unabhängigen Sachverständigenausschuss überwacht. Der Vertrag trat am 1. März 1998 in Kraft und gilt heute in 25 Staaten.