Zurück Gesichtserkennung: Strenge Regeln nötig, um Menschenrechtsverstößen vorzubeugen

Gesichtserkennung: Strenge Regeln nötig, um Menschenrechtsverstößen vorzubeugen

Der Europarat hat strenge Regeln gefordert, um die erheblichen Risiken für die Privatsphäre und den Datenschutz, die durch die zunehmende Anwendung von Gesichtserkennungstechnik entstehen, zu verhindern. In bestimmten Bereichen sollte die Anwendung von Gesichtserkennung gänzlich verboten sein, um jegliche Diskriminierung zu vermeiden.

In den neuen, an Regierungen, Gesetzgebungsorgane und Unternehmen gerichteten Leitlinien empfiehlt die 47 Mitgliedsstaaten zählende Menschenrechtsorganisation das Verbot von Gesichtserkennung, wenn sie lediglich dazu dient, die Hautfarbe, die religiöse oder andere Überzeugung, das Geschlecht, die ethnische Herkunft, das Alter, den Gesundheitszustand oder den sozialen Status zu bestimmen.

Das Verbot sollte auch für Technik zur Affekterkennung gelten: Diese kann Emotionen identifizieren und dazu eingesetzt werden, um Persönlichkeitszüge, Gefühle, den psychischen Zustand oder die Engagementbereitschaft von Angestellten zu erkennen. Dadurch entstehen große Risiken auf Gebieten wie Arbeitsmarkt, Zugang zu Versicherungen und Bildungswesen.

„Im besten Fall kann Gesichtserkennung praktisch sein und uns helfen, Hindernisse im Alltag zu bewältigen. Im schlimmsten Fall bedroht sie unsere grundlegenden Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Privatsphäre, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, und ermöglicht es Behörden und anderen Akteuren, wichtige Aspekte unseres Lebens zu überwachen und zu steuern – oftmals ohne unser Wissen und unsere Zustimmung“, so die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić.

„Doch dem lässt sich Einhalt gebieten. Diese Leitlinien gewährleisten die persönliche Würde, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten, darunter die Sicherheit personenbezogener Daten.“

Ausgearbeitet wurden die Leitlinien vom Beratenden Ausschuss des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, der Fachleute umfasst, welche die 55 Vertragsstaaten sowie 20 Beobachterstaaten vertreten. Das Übereinkommen ist der erste völkerrechtlich bindende Vertrag zum Schutz personenbezogener Daten und wurde heute vor vierzig Jahren, am 28. Januar 1981, in Straßburg zur Zeichnung aufgelegt.


 Pressemitteilung
Gesichtserkennung: Strenge Regeln nötig, um Menschenrechtsverstößen vorzubeugen [EN]
 

Europarat Strassburg 28. Januar 2021
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