Die Direktorinnen und Direktoren von Strafvollzugs- und Bewährungshilfediensten aus den 47 Mitgliedsstaaten des Europarates sowie anerkannte, auf diesem Gebiet tätige Fachleute und Wissenschaftler/innen treffen am 9. und 10. November zu einer Online-Konferenz zusammen. Sie setzen sich dabei mit den Maßnahmen auseinander, die angesichts der Coronavirus-Pandemie in den Strafvollzugsanstalten und von den Dienststellen getroffen wurden, die für die Überwachung der nicht im Gefängnis zu vollziehenden, auch als Alternativen zum Freiheitsentzug bekannten Strafen und Maßnahmen (dazu gehören die bedingte Entlassung, gemeinnützige Arbeit, elektronische Überwachung und Hausarrest) zuständig sind.
Die Teilnehmenden an der 25. Europaratskonferenz der Direktorinnen und Direktoren von Strafvollzugs- und Bewährungshilfediensten befassen sich mit den verwaltungstechnischen und gesundheitspolitischen Maßnahmen, mit ihrer praktischen Umsetzung und mit den Erfahrungen seit Beginn der Pandemie. Sie werden zudem erörtern, welche Maßnahmen nötig sind, um in der Zukunft mit ähnlichen Situationen umzugehen und dabei die Menschenrechte vollumfänglich zu wahren.
Auf der Tagesordnung steht darüber hinaus eine Debatte über die Umsetzung der revidierten Europäischen Strafvollzugsgrundsätze, die das Ministerkomitee des Europarates im Juli 2020 verabschiedet hat, sowie der vor zehn Jahren beschlossenen Grundsätze der Bewährungshilfe des Europarates.
Eröffnet wird die Veranstaltung am 9. November um 14:30 Uhr vom Generaldirektor des Europarates für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, Christos Giakoumopoulos. Zu den Hauptrednern zählt unter anderem der Präsident des Antifolterkomitees (CPT), Mikola Gnatowskij.