Zurück Kampf gegen Korruption in der Ukraine: Venedig-Kommission nennt Entscheidung des Verfassungsgerichts „bedauerlich“

Kampf gegen Korruption in der Ukraine: Venedig-Kommission nennt Entscheidung des Verfassungsgerichts „bedauerlich“

Das Fachorgan des Europarates für Verfassungsrecht, die Venedig-Kommission, hat am 9. Dezember ein Dringlichkeitsgutachten veröffentlicht, in dem es sich mit den Auswirkungen der aktuellen Entscheidung des ukrainischen Verfassungsgerichtshofs zu den Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung befasst. Die Venedig-Kommission empfiehlt dem Parlament („Werchowna Rada“), Lösungen für die Auslegung der Entscheidung im Einklang mit den verfassungsgemäßen Grundsätzen und internationalen Normen, bei gleichzeitiger Wahrung der öffentlichen Interessen, etwa im Hinblick auf die Korruptionsbekämpfung in der Justiz.

In dem Gutachten betont die Venedig-Kommission, dass in einem rechtsstaatlich regierten Land der Kampf gegen Korruption und die Achtung der Verfassung und der Verfassungsjustiz „Hand in Hand gehen“. Parlament und Exekutive müssen die Rolle des Verfassungsgerichtshofs als Wächter der Verfassung achten und seine Entscheidungen umsetzen. Der Verfassungsgerichtshof wiederum muss, um der konstitutionellen Stabilität und der Rechtssicherheit willen, Entscheidungen erlassen, die im allgemeinen Einklang mit seiner eigenen Rechtsprechung stehen und den Bereich seiner rechtlichen Befugnis und gerichtlichen Zuständigkeit nicht überschreiten.

Die Venedig-Kommission stellt fest, dass es der Entscheidung 13-r/2020 des ukrainischen Verfassungsgerichtshofs an einer klaren Begründung mangelt, sie nicht auf einer soliden Völkerrechtsgrundlage beruht und sie möglicherweise einen erheblichen Verfahrensmangel aufweist (dies betrifft die ungelöste Frage eines Interessenkonflikts einiger Richter). „Das ist bedauerlich, nicht nur aufgrund der unmittelbaren negativen Auswirkungen auf den Kampf gegen Korruption in der Ukraine, sondern auch, weil derartige Entscheidungen das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Verfassungsgerichtshof insgesamt untergraben“, schließt das Fachorgan des Europarates.

Dennoch muss die konstitutionelle Rolle des Verfassungsgerichtshofs geachtet werden. Das Parlament sollte die Entscheidung umsetzen, indem es sie unter Berücksichtigung der Verfassungsgrundlage des Landes und der geltenden völkerrechtlichen Normen auslegt und die öffentlichen Interessen wahrt, etwa im Hinblick auf den Kampf gegen Korruption in der Justiz und darüber hinaus. Besonders wichtig ist, dass Personen, die öffentliche Ämter innehaben (einschließlich Richterinnen und Richter an ordentlichen Gerichten und am Verfassungsgerichtshof), weiterhin zur Übermittlung einer Erklärung ihrer finanziellen Interessen verpflichtet sind, dass ein wirksamer Mechanismus zur Prüfung dieser Erklärungen zur Verfügung steht und dass angemessene Sanktionen (auch Freiheitsstrafen in besonders schweren Fällen) für jene Amtsträger (einschließlich Richter und Staatsanwälte) gesetzlich vorgesehen sind, die keine Erklärung ihrer finanziellen Interessen oder vorsätzlich eine falsche Erklärung übermitteln.

Dies ist das erste Dringlichkeitsgutachten, das die Venedig-Kommission aufgrund des Antrags des ukrainischen Präsidenten Selenskij vom 25. November 2020 erstellt hat. Das zweite Dringlichkeitsgutachten, dessen Veröffentlichung in naher Zukunft (vor dem 11. Dezember) geplant ist, wird sich mit jenem Teil des Antrags des Präsidenten befassen, der sich direkt auf die Reform des Verfassungsgerichtshofs bezieht.


 Press release
Pressemitteilung – Kampf gegen Korruption in der Ukraine: Venedig-Kommission nennt Entscheidung des Verfassungsgerichts „bedauerlich“ – Richter und andere Amtsträger sollten weiterhin zu finanziellen Erklärungen verpflichtet sein [EN]
 

Venedig-Kommission Strassburg 10. Dezember 2020
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