Das Ministerkomitee des Europarates hat eine Empfehlung für die Verwendung von in Konfliktgebieten erhobenen Informationen als Beweismittel in Strafverfahren in Verbindung mit terroristischen Straftaten verabschiedet. Die vom Antiterrorismuskomitee des Europarates (CDCT) ausgearbeitete Empfehlung enthält Leitlinien für die Mitgliedsstaaten bei der möglichen Verwendung von in Konfliktgebieten erhobenen Informationen als Beweismittel in innerstaatlichen Strafverfahren, unter der Voraussetzung, dass die Informationen im Einklang mit den Rechtsstaatsgrundsätzen und den in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Normen gesammelt wurden.
Immer mehr ausländische Terrorkämpfer kehren aus Syrien und dem Irak in ihr Herkunftsland zurück, wo sie ein großes Sicherheitsrisiko sein können. Darum ist es wichtig, dass die zuständigen innerstaatlichen Behörden in der Lage sind, über die Rolle dieser Personen im Ausland besser Bescheid zu wissen, um gegen jene, die der Teilnahme an terroristischer Tätigkeit verdächtigt werden, Ermittlungen und Strafverfahren anstrengen zu können. Die Behörden der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind im Allgemeinen dafür zuständig, Beweise im Inland zu erheben, dagegen ist der Zugang zu Schauplätzen möglicher Straftaten in Konfliktgebieten sehr begrenzt und stehen zivilen Akteuren praktisch keine Ermittlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Informationen von Militärpersonal, Nachrichtendiensten oder anderen Quellen (Nichtregierungsorganisationen, Medien, Privatunternehmen, …), die nicht als Strafverfolgungsbehörde agieren, können folglich von großem Interesse als potenzielle Beweismittel vor innerstaatlichen Gerichten sein, auch wenn das Erheben von Informationen, die in Strafverfahren als Beweise dienen sollen, nicht zu ihrem eigentlichen Auftrag gehört.
Das Ministerkomitee ruft die Regierungen auf, die Empfehlung als Inspiration für ihre Gesetzgebung, Politik und Praxis heranzuziehen und sie an die Strafjustiz- und Strafverfolgungsbehörden, denen Informationen aus Konfliktgebieten bei der Bearbeitung von Fällen dort begangener Terrorstraftaten nützlich sein könnten, zu übermitteln.