Der Beratende Ausschuss des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten veröffentlicht heute eine neue Stellungnahme zu Slowenien, in der er die seit 2011 erzielten Fortschritte überprüft und Empfehlungen an die Behörden richtet (siehe auch die slowenische Fassung der Stellungnahme).
Slowenien wendet das Rahmenübereinkommen auf alle Personen an, die in multiethnischen Gebieten leben und zu den nationalen italienischen und ungarischen Minderheiten gehören, sowie auf die Roma. Die Personen, die anderen Gemeinschaften angehören, wie die deutschsprachige ethnische Gemeinschaft, darunter die Deutschen um die Stadt Kočevje (dt.: Gottscheer) und die sogenannten „neuen nationalen Gemeinschaften“ (Albaner, Bosniaken, Montenegriner, Kroaten, Mazedonen und Serben) profitieren individuell ebenfalls von den durch die Konvention geschützten Rechten und von einer gewissen Unterstützung in den Bereichen der Kultur, Medien und Sprachausbildung, sie sind aber nicht offiziell durch das Rahmenübereinkommen geschützt. Experten des Europarates fordern die Behörden und Vertreter dieser Gemeinschaften auf, die Blockade in Bezug auf ihren Status aufzugeben, indem sie Artikel für Artikel prüfen, welche Rechte wem gewährt werden sollen.