In einem neuen Bericht ruft die Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) die französischen Behörden dazu auf, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zur Justiz für alle Menschenhandelsopfer zu erleichtern und zu garantieren und einen nationalen Mechanismus zur Identifizierung und Weiterleitung der Opfer einzurichten. Dies sind einige der wichtigsten Handlungsempfehlungen im dritten Evaluierungsbericht zur Umsetzung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels durch Frankreich. Die GRETA begrüßt zwar die verfügbaren Rechtsmittel, um eine Entschädigung zu beantragen, äußert sich jedoch besorgt über die geringen Entschädigungssummen, die Menschenhandelsopfern zugesprochen werden. Die GRETA fordert die Behörden daher auf, einen wirksamen Zugang zu Entschädigungen zu garantieren, sicherzustellen, dass die Beweiserhebung hinsichtlich des vom Opfer erlittenen Schadens Teil der strafrechtlichen Ermittlungen ist, und die Gesetzgebung zum Einfrieren und zur Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen zur Gewährleistung der Entschädigung der Opfer umfassend anzuwenden.
Obgleich die Anzahl der Ermittlungen und Strafverfolgungen in Menschenhandelsfällen seit 2016 gestiegen ist, sei die Zahl der Verurteilungen weiterhin niedrig. Die GRETA ist der Ansicht, dass die französischen Behörden ihre Anstrengungen verdoppeln sollten, damit Menschenhandelsfälle proaktiv untersucht und wirksam verfolgt werden und zu wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Strafmaßnahmen führen, insbesondere durch die Weiterentwicklung der Spezialisierung der Ermittelnden, der Richterinnen und Richter und der Staatsanwaltschaft auf Menschenhandelsfälle. Außerdem sollten die verfügbaren Schutzmaßnahmen wirksam bei Opfern und Zeugen von Menschenhandel angewandt werden, um sie zu schützen, darunter durch den verstärkten Einsatz audiovisueller Mittel zur Befragung der Opfer und der Erhöhung der Anzahl der eigens für die Beweisaufnahme bei minderjährigen Opfern gestalteten Räume.
Frankreich ist weiterhin vorrangig ein Zielland für Menschenhandelsopfer, doch es ist auch ein Herkunfts- und Transitland. Laut den verfügbaren Daten betrug die Anzahl der Opfer von Menschenhandel und anderer damit verbundener Straftaten 2016 1.401, 2017 1.263, 2018 1.445, 2019 1.460 und 2020 1.243.