Zurück Von der Befugnisüberscheitung des Präsidenten in Albanien zur Istanbulkonvention in Armenien: Gutachten der Plenarsitzung der Venedig-Kommission

Von der Befugnisüberscheitung des Präsidenten in Albanien zur Istanbulkonvention in Armenien: Gutachten der Plenarsitzung der Venedig-Kommission

Zu den wichtigsten Gutachten der Plenarsitzung der Verfassungsexperten des Europarates zählt ein Gutachten über Albanien, in dem festgestellt wird, dass selbst wenn der Präsident möglicherweise die Grenzen seiner Befugnisse überschritten hat, indem er die Kommunalwahlen verschoben hat, ein Amtsenthebungsverfahren nicht gerechtfertigt werden kann. In einem zweiten Gutachten über Albanien, auf das auch in der verlinkten Pressemitteilung eingegangen wird, wird zur erneuten Überprüfung eines Gesetzentwurfs zu Immobilienrechten aufgerufen.

Die Venedig-Kommission verabschiedete auch ein Gutachten, aus dem folgt, dass keine Bestimmung der Istanbulkonvention als im Widerspruch zur armenischen Verfassung stehend betrachtet werden kann. Vielmehr ergibt sich die wichtigste Verpflichtung der Konvention, die Verhütung und Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, bereits aus der Verfassung und vielen anderen Menschenrechtsabkommen, deren Vertragsstaat Armenien ist. Ein zweites Gutachten über Armenien betrifft ein aktuelles Justizreformpaket.

Diese und weitere Gutachten über das Kosovo, die Republik Moldau und Peru sind auf der entsprechenden Website der Venedig-Kommission abrufbar.

Venedig-Kommission Venedig 14. Oktober 2019
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