„Alle Frauen und Mädchen haben das Recht auf ein Leben frei von Gewalt. Leider entspricht dies aber nicht der Realität. Eine von drei Frauen wird zum Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt – 22 % durch ihren Partner. Mehr als die Hälfte aller Frauen wurde bereits sexuell belästigt, 20 % der jungen Frauen berichten über sexuelle Belästigungen im Internet“, erklärte heute die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, im Vorfeld des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen.
„Abgesehen von diesen Daten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte schätzen die Vereinten Nationen, dass 70 % der Todesopfer infolge häuslicher Gewalt Frauen sind. So betrug Daten von Eurostat zufolge im Jahr 2016 die Zahl der Frauen, die vom eigenen Partner oder von Familienangehörigen getötet wurden, in Deutschland 238, in Frankreich 146, in Spanien 67, in Ungarn 45, in Kroatien 18, in Finnland 16 und in Albanien 11.
Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung und muss entschieden bekämpft werden. Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (‚Istanbul-Konvention’) wurde mit ebendiesem Ziel ausgearbeitet. Es ist der umfassendste und weitreichendste internationale Vertrag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und legt die Verpflichtungen der Staaten dar, um Gewalt zu verhindern, die Opfer zu schützen und die Täter zu verfolgen. Das Übereinkommen nimmt eine Vorreiterrolle ein, da es von den Staaten fordert, vielfältige Formen von Gewalt gegen Frauen unter Strafe zu stellen, darunter körperliche, sexualisierte und psychische Gewalt, Nachstellung (‚Stalking’), sexuelle Belästigung, die Verstümmelung weiblicher Genitalien und Zwangsverheiratung. Es ist sehr ermutigend, dass 33 der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates die Istanbul-Konvention bereits ratifiziert haben.“