In ihrem dritten Bericht über die Umsetzung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels durch Georgien befasst sich das Monitoring-Organ des Europarates für die Bekämpfung des Menschenhandels, die GRETA mit dem Zugang der Opfer zur Justiz und wirksamen Rechtsmitteln. In dem Bericht werden zwar Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention anerkannt, die Behörden jedoch dazu aufgerufen, ihre Anstrengungen bei der Untersuchung von Menschenhandelsfällen und der gerichtlichen Verfolgung zu verdoppeln und sicherzustellen, dass Opfer Entschädigung und Unterstützung bei ihrer Wiedereingliederung erhalten.
Seit der vorigen Bewertung der GRETA wurde das georgische Strafgesetzbuch geändert, um eine angemessene Einstufung von Straftaten im Bereich des Menschenhandels zu gewährleisten. Darüber hinaus wurde die Anzahl der eigens eingerichteten mobilen Einsatzgruppen zur ersten Identifizierung von Menschenhandelsopfern von drei auf vier erhöht. Das Arbeitsinspektorat wurde ebenfalls aufgestockt und es fanden Schulungen zur Ermittlung von Fällen von Menschenhandel und Zwangsarbeit statt.
Allerdings ist die GRETA der Auffassung, dass zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um sicherzustellen, dass Opfer und Zeugen von Menschenhandel wirksamen und geeigneten Schutz vor möglichen Repressalien oder Einschüchterungen erhalten. Die Behörden sollten außerdem dafür sorgen, dass bei begründetem Verdacht, dass eine Person Opfer von Menschenhandel ist, Zugang zu Prozesskostenhilfe garantiert ist, bevor die Betroffenen sich entscheiden müssen, ob sie mit den Behörden zusammenarbeiten wollen oder nicht.
Pressemitteilung
Georgien: Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels, doch Verbesserungen bei der Opferidentifizierung und Stärkung des strafrechtlichen Instrumentariums erforderlich [EN]