Deutschland sollte strengere Regeln einführen, um Interessenkonflikte besser zu verhindern, und die Transparenz auf Regierungsebene stärken: Dies empfiehlt die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) in einem aktuellen Bericht der fünften Evaluierungsrunde über das Land. Deutschland ist Gründungsmitglied der 1999 geschaffenen GRECO (siehe auch die englische und französische Fassung des Berichts).
Mit der Richtlinie zur Korruptionsprävention (und dem diese ergänzenden Regelwerk, etwa dem Verhaltenskodex gegen Korruption) verfügt Deutschland über einen soliden Rahmen zur Korruptionsbekämpfung. Dessen ungeachtet gibt es, da dieses Rahmenwerk auf die Bundesverwaltung insgesamt zugeschnitten ist, einige Bereiche, in denen die derzeit bestehenden Regeln und Leitlinien einer Ergänzung bedürfen, um die konkreten Problemstellungen in Sachen Integrität anzugehen, denen sich hochrangige Entscheidungsträgerinnen und -träger der Exekutive gegenübersehen. In dem Bericht, dessen Gegenstand die Korruptionsprävention bei hochrangigen Personen mit Entscheidungsverantwortung und bei Angehörigen der Strafverfolgungsbehörden ist, stellt die GRECO das „stärkere Augenmerk“ fest, das die Medien in den vergangenen Jahren auf die engen Beziehungen zwischen hochrangigen Personen mit Entscheidungsverantwortung und Unternehmen ebenso gelegt haben wie auf die „mangelnde Transparenz bezüglich der Auswirkungen externer Einflussnahmen“ auf die Agenda der Bundesregierung, unter anderem durch die Lobbyarbeit von Personen, die selbst vormals hochrangige Entscheidungsträgerinnen und -träger der Exekutive waren.
Um diese Probleme zu beheben, ruft die GRECO Deutschland zur Einführung von Regeln auf, welche die Offenlegung ausreichender Angaben über die Kontakte zwischen hochrangigen Entscheidungsträgerinnen und -trägern der Exekutive und Lobbyistinnen und Lobbyisten und sonstigen Dritten, welche die gesetzgeberischen und sonstigen Tätigkeiten der Regierung zu beeinflussen suchen, sicherstellen, und verweist dabei auf die breite Unterstützung der Öffentlichkeit „für eine weitere Regulierung der Lobbyarbeit und für die Erhöhung der diesbezüglichen Transparenz“. Dem Bericht zufolge sind erhebliche Bemühungen unternommen worden, um mit der 2018 verabschiedeten „Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren“ die Transparenz zu stärken, allerdings sollten weitere Verbesserungen vorgenommen werden, indem wesentliche externe Beiträge zu Gesetzesentwürfen, die vor der Einleitung des Beteiligungsverfahrens eingehen, offengelegt werden.
Der Bericht betont zudem, dass klare Bestimmungen und Orientierungshilfen für Bundesministerinnen und -minister sowie für parlamentarische Staatssekretärinnen und -sekretäre zur Verhinderung von Interessenkonflikten eingeführt werden müssen. Hochrangige Personen mit Entscheidungsverantwortung müssen Konflikte zwischen ihren privaten Interessen und ihren Amtsaufgaben ad hoc offenlegen sowie ihre finanziellen Interessen deklarieren: Derzeit besteht keine diesbezügliche Verpflichtung. Außerdem sollte erwogen werden, die Karenzzeit zu verlängern, die Bundesministerinnen und -minister sowie parlamentarische Staatssekretärinnen und -sekretäre einhalten müssen, bevor sie nach dem Ausscheiden aus dem Amt in die Privatwirtschaft wechseln. Bei den in dieser Hinsicht für Staatssekretärinnen und -sekretäre sowie für Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter getroffenen Entscheidungen sollte größere Transparenz und Einheitlichkeit walten gelassen werden.