In einem heute veröffentlichten neuen Bericht begrüßt die Expertengruppe des Europarates gegen Menschenhandel (GRETA) die Maßnahmen Deutschlands, dessen nationaler Rechtsrahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel seit der im Jahr 2015 durchgeführten ersten Bewertung der Umsetzung der Konvention zur Bekämpfung des Menschenhandels (SEV Nr. 197) beträchtlich verbessert wurde.
Die GRETA würdigt die Einführung des neuen Straftatbestandes des Menschenhandels und die damit verbundenen Änderungen des deutschen Strafgesetzbuchs, das die Bestimmungen der Konvention nun in umfassenderer Weise berücksichtigt.
Durch die Änderungen des Aufenthaltsrechts werden die Rechte der Opfer von Menschenhandel gestärkt, zum Zweck ihrer Kooperation in einem Strafverfahren einen Aufenthaltstitel zu erhalten, und wird die Möglichkeit eingeführt, dass Opfer nach Abschluss des Strafverfahrens einen befristeten Aufenthaltstitel erhalten, wenn humanitäre oder persönliche Gründe oder öffentliche Interessen ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland erfordern.