Zurück Deutschland: Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen für Sofortmaßnahmen im Hinblick auf den Gebrauch von Regional- und Minderheitensprachen

Deutschland: Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen für Sofortmaßnahmen im Hinblick auf den Gebrauch von Regional- und Minderheitensprachen

In einem am 20. Juni verabschiedeten und heute veröffentlichten Bewertungsbericht erkennt der Sachverständigenausschuss des Europarates für die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen die rechtlichen und politischen Maßnahmen an, die die deutschen Bundesbehörden und die Länder zum Schutz und zur Förderung von Regional- oder Minderheitensprachen ergriffen haben. In diesem Zwischenbericht wird untersucht, ob Deutschland die Empfehlungen für Sofortmaßnahmen, die 2022 im siebenten Bewertungsbericht formuliert wurden, umgesetzt hat.

Diese Empfehlungen betreffen folgende Gebiete bzw. Regional- oder Minderheitensprachen: Dänisch, Obersorbisch, Niedersorbisch, Nordfriesisch, Saterfriesisch, Niederdeutsch und Romanes.

Anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Charta im vergangenen Jahr organisierte der Bundestag eine Debatte über Regional- oder Minderheitensprachen, was der Sachverständigenausschuss begrüßte.


 Deutschland und die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen Straßburg 2. Juli 2024
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