Zurück Gute demokratische Regierungsführung und deliberative Demokratie: Ministerkomitee verabschiedet neue Normen

Gute demokratische Regierungsführung und deliberative Demokratie: Ministerkomitee verabschiedet neue Normen

Das Ministerkomitee hat neue Empfehlungen für die Mitgliedsstaaten über gute demokratische Regierungsführung und die deliberative Demokratie veröffentlicht.

In der ersten Empfehlung werden die wichtigsten Aspekte der guten demokratischen Regierungsführung dargestellt, zu denen der Schutz und die Förderung der Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, die öffentliche Ethik und Integrität, die ordnungsgemäße Verwaltung und die Erbringung hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen zählen. Sie beleuchtet 12 wesentliche Grundsätze für die Ausrichtung der Maßnahmen von Entscheidungstragenden und öffentlichen Einrichtungen auf allen Ebenen sowie zur Klärung der Normen, die es zu beachten gilt (siehe auch den Begründungstext).

Die Verabschiedung dieser Empfehlung ist eine eindeutige und entschlossene Antwort auf Besorgnisse im Hinblick auf die Bedrohungen für die demokratischen Institutionen in Europa, die in den jüngsten Jahresberichten der Generalsekretärin und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates hervorgehoben wurden.

Die zweite Empfehlung soll die Mitgliedsstaaten dabei unterstützen, die Integrität und Wirksamkeit der deliberativen Demokratie zu bewahren, und dafür sorgen, dass Beratungsprozesse die repräsentative Demokratie ergänzen. Sie legt Grundsätze fest, die den Rechtsrahmen, die Klarheit der Aufgaben und der Konzeption von Initiativen, die ausgewogene Vertretung und die Rechenschaftspflicht betreffen (siehe den Bericht über die deliberative Demokratie).

Die beiden Empfehlungen wurden vom Lenkungsausschuss für Demokratie und Governance (CDDG) erstellt und tragen zur Umsetzung der Entscheidungen bei, die beim 4. Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs des Europarates (Reykjavík, 16.–17. Mai 2023) getroffen wurden und insbesondere in der Erklärung von Reykjavík – „Vereint um unsere Werte“ und den Reykjavíker Grundsätzen für die Demokratie zum Ausdruck kommen, in denen die Mitgliedsstaaten sich verpflichten, „die Demokratie und die gute Regierungsführung auf allen Ebenen, in ganz Europa zu bewahren und zu stärken“ sowie „die demokratische Teilhabe auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene durch freie und faire Wahlen zu ermöglichen und aktiv zu fördern. Gegebenenfalls können Formen partizipativer Demokratie, einschließlich der deliberativen Demokratie, gefördert werden.“

Ministerkomitee Straßburg 6. September 2023
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