- Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarates hat die irischen Behörden nachdrücklich aufgefordert, ihre Bemühungen zur Gewährleistung der justiziellen Unabhängigkeit bei der Ernennung und Beförderung von Richtern zu verstärken.
In einem heute veröffentlichten Bericht stellt die GRECO fest, dass Irland lediglich drei der elf Empfehlungen zur Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte aus dem vierten Evaluierungsbericht aus dem Jahr 2014 vollständig umgesetzt hat. Außerdem ist das doch geringe Maß an Konformität allgemein unbefriedigend.
Die GRECO räumt allerdings auch ein, dass einige Fortschritte erzielt wurden, da die Judicial Council Bill 2017 nun vor dem Parlament anhängig ist, und dies anscheinend ein positiver Schritt hin zur Einrichtung eines solchen Rat bzw. Council ist.
Andererseits nimmt die GRECO mit Besorgnis die – in die Judicial Appointments Bill 2017 aufgenommene – Laienmehrheit einer Ernennungskommission für die Justiz zur Kenntnis. Das Gesetz ist Gegenstand zahlreicher Diskussionen, und es erscheint fraglich, ob es den europäischen Normen entspricht, die darauf abzielen, die gerichtliche Unabhängigkeit bei der Ernennung und Beförderung von Richtern zu gewährleisten. Die GRECO fordert die Behörden auf, die Reformbemühungen in enger Zusammenarbeit mit der Justiz fortzusetzen.
Im Hinblick auf die Abgeordneten begrüßt die GRECO die Public Sector Standards Bill 2015, die ein gemeinsames und einheitliches Regelwerk für öffentliche Bedienstete, einschließlich Abgeordnete, bieten könnte. Die GRECO weist jedoch darauf hin, dass der Prozess des Gesetzes von 2015 nur langsam vorankommt und dass das Gesetz vom Parlament weder fertiggestellt noch angenommen wurde.
Die GRECO fordert die irischen Behörden auf, bis zum 30. Juni 2019 über die Fortschritte bei der Umsetzung der noch ausstehenden Empfehlungen zu berichten.