Die Regierungen sollten den Korruptionsrisiken, die infolge der Notwendigkeit außerordentlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie entstanden sind (etwa durch Zuführung großer Geldmengen in die Wirtschaft zur Abfederung der ökonomischen und sozialen Pandemiefolgen), entschlossen entgegentreten: So lautet eine Schlussfolgerung des Antikorruptionsorgans des Europarates (GRECO) in seinem Jahresbericht.
Die GRECO unterstreicht, dass die Regierungen seit nunmehr über einem Jahr Notmaßnahmen umsetzen müssen, die mit der Konzentration von Befugnissen und der Einschränkung von Grundrechten einhergehen – Maßnahmen, die Hand in Hand mit nicht zu unterschätzenden Korruptionsrisiken gehen. Besonders ausgeprägt können die Risiken im öffentlichen Beschaffungswesen sein, etwa im Hinblick auf Interessenkonflikte und Lobbyismus.
Die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, erklärte: „In dieser schweren Zeit sollten die Regierungen ihre Anstrengungen verstärken, um die Übereinstimmung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen zur Bekämpfung von Wirtschafts- und Gesundheitskrisen mit den Antikorruptionsnormen sicherzustellen. Geeignete Gesetze und institutionelle Rahmenbedingungen zur Bekämpfung von Korruption allein genügen nicht: Wir müssen darauf achten, diese Normen wirksam in die Praxis umzusetzen, und die Regerungen müssen transparent und verantwortungsbewusst handeln.“
In dem Bericht ruft der Präsident der GRECO, Marin Mrčela, die Staaten dazu auf, die 2020 von der GRECO veröffentlichten Leitlinien für den Umgang mit Korruptionsrisiken in Verbindung mit der Pandemie genau zu befolgen. „In Notlagen ist es von entscheidender Bedeutung, bei allen Entscheidungen und Verfahren die Grundsätze der Transparenz, Integrität und Rechenschaftspflicht zu achten“, so Mrčela.
Auf der Grundlage der Arbeit der GRECO im Jahr 2020 bedauert der Präsident der GRECO zudem, dass in bestimmten Mitgliedstaaten „deutliche Bestrebungen“ vonseiten der Exekutive oder der Legislative festzustellen sind, die Justiz anzugreifen, einzuschüchtern oder gefügig zu machen. „Im Hinblick auf die Antikorruptionsmaßnahmen müssen wir stets bedenken, dass wir den Kampf gegen Korruption nicht getrennt von der Unabhängigkeit der Justiz oder gar als im Gegensatz zu ihr stehend betrachten dürfen. Beide Elemente sind eine wesentliche Voraussetzung füreinander", fügte er hinzu.
In dem Bericht werden die Maßnahmen gegen Korruption analysiert, welche die GRECO-Mitgliedsstaaten 2020 im Rahmen der vierten und fünften Bewertungsrunde getroffen haben. Im Mittelpunkt der vierten Bewertungsrunde stehen Abgeordnete sowie Angehörige der Richter- und Staatsanwaltschaft, die fünfte Bewertungsrunde befasst sich mit den Zentralregierungen einschließlich Personen, die hohe Ämter in der Exekutive bekleiden, sowie Strafvollzugsbehörden.
Ende 2020 hatten die GRECO-Mitgliedsstaaten rund 40 % der Empfehlungen zur Verhinderung von Korruption unter Abgeordneten sowie in der Richter- und Staatsanwaltschaft vollständig umgesetzt. Die Empfehlungen mit dem niedrigsten Konformitätsgrad waren jene, die Abgeordnete betreffen (lediglich 30 % wurden vollständig umgesetzt), gefolgt von jenen im Hinblick auf Richterinnen und Richter (41 %) sowie auf Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (47 %).