Die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) äußert in zwei heute veröffentlichten Berichten sowohl Lob als auch Kritik hinsichtlich der Bemühungen Griechenlands zur Bekämpfung von Korruption in der Legislative und Judikative.
Einer der beiden Berichte befasst sich mit der Prävention von Korruption unter Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten. Die Schlussfolgerung lautet, dass von 19 früheren Empfehlungen lediglich sechs „in zufriedenstellender Weise behandelt“ wurden. (siehe auch die griechische Fassung des Berichts)
In dem Bericht würdigt die Staatengruppe den Verhaltenskodex, der für Parlamentsmitglieder in Griechenland gilt und unter anderem Bestimmungen über Interessenkonflikte und die Annahme von Geschenken enthält. Außerdem sieht der Kodex einen Mechanismus zur Überwachung und Umsetzung durch einen parlamentarischen Ethikausschuss sowie eine Reihe möglicher Sanktionen vor. Ebenso positiv bewertet die GRECO die verbesserte Transparenz und den erweiterten Umfang der Vermögens-, Einkommens- und Interessenserklärungen der Parlamentsmitglieder, die auch nach Ablauf des Mandats (der oder des Betroffenen) drei Jahre lang im Internet einsehbar bleiben.
Ein spezieller Bericht, der ebenfalls heute veröffentlicht wurde, enthält eine Neubewertung der GRECO von Griechenlands Einhaltung einer konkreten Empfehlung zur Transparenz der Parteienfinanzierung. Anlass für den Bericht ist ein „deutlicher Kurswechsel“ bei den Maßnahmen zur Regelung anonymer Parteienspenden in Griechenland.
Dieser früheren Empfehlung zufolge sollten Zuwendungen durch Spenden-Coupons nur dann zulässig sein, wenn dabei der Name und die Steuer- oder Personalausweisnummer des Spenders systematisch erfasst werden. Zwei Jahre nach dem vollständigen Verbot anonymer Spenden erlaubte Griechenland jedoch neuerlich ein gewisses Maß an Anonymität. Gleichzeitig sind im Rahmen sogenannter Spendenaktionen anscheinend anonyme Zuwendungen möglich.