Die Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) hat Malta dringend aufgefordert, Anstrengungen zu unternehmen, um wirksamen Zugang zu Entschädigungen für Menschenhandelsopfer zu garantieren, und Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Fälle von Menschenhandel proaktiv untersucht werden und wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen zur Folge haben. Dies sind zwei der wichtigsten Handlungsempfehlungen im jüngsten Bericht über die Bewertung der Umsetzung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels durch Malta.
Seit dem vorigen GRETA-Bericht wurde die Gesetzgebung geändert, um die Strafmaßnahmen bei Menschenhandel zu verschärfen, an Menschenhandel beteiligte Unternehmen von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen und den Zugang von Opfern zu Unterstützung zu stärken. Ein neuer nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels für den Zeitraum 2020–2023 ist ebenfalls verabschiedet worden.
Alle Menschenhandelsopfer sind bisher von Anwältinnen und Anwälten von Nichtregierungsorganisationen vertreten worden, die über Projekte finanziert werden. Die GRETA ist der Ansicht, dass die maltesischen Behörden ihre Anstrengungen verstärken sollten, um sicherzustellen, dass Menschenhandelsopfer frühzeitig Beistand durch eine Verteidiger und unentgeltliche Prozesskostenhilfe erhalten, darunter durch die Einführung eines Systems zur Erfassung von Anwältinnen und Anwälten, die geeignet sind, Menschenhandelsopfern Rechtsbeistand zu leisten.
Malta ist weiterhin vor allem ein Zielland für Menschenhandelsopfer. Im Zeitraum 2017–2020 wurden 44 Personen offiziell als Menschenhandelsopfer identifiziert: Am häufigsten erfolgte der Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft (77 % der identifizierten Opfer), gefolgt von sexueller Ausbeutung.
GRETA fordert Malta auf, Schutz für Menschenhandelsopfer zu stärken und zu garantieren [EN]