Die Expertengruppe des Europarates gegen Menschenhandel (GRETA) hat heute ihren zweiten Evaluierungsbericht über Finnland veröffentlicht. Darin bewertet sie die Entwicklungen seit der Veröffentlichung des ersten Evaluierungsberichts über Finnland im März 2015 im Hinblick auf die Umsetzung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels.
Dem Bericht zufolge wurde in einigen Bereichen Fortschritt erzielt, etwa bei der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens zur Bekämpfung von Menschenhandel, bei der Forschung, der Bewusstseinsbildung und der Schulung bestimmter Berufsgruppen, darunter Gesundheitsfachpersonen und Sozialarbeiterinnen und -arbeiter. Die geltenden Gesetze wurden mit Erfolg angewandt, um Verstöße im Zusammenhang mit Menschenhandel durch juristische Personen zu ahnden. Finnland hat zudem Projekte in den Herkunftsländern der Menschenhandelsopfer unterstützt.
Allerdings besteht laut dem Bericht noch in mehreren Bereichen Verbesserungsbedarf. Die GRETA ruft die finnischen Behörden zu Maßnahmen auf, um die vorausschauende Identifizierung der Opfer von Menschenhandel und den Informationsaustausch zwischen den betroffenen Akteuren zu verbessern. Ebenso müssen die Behörden der GRETA zufolge sicherstellen, dass die Unterstützung dem konkreten Bedarf der Opfer entspricht und allen Menschenhandelsopfern im ganzen Land zur Verfügung steht, unabhängig vom Leistungserbringer und dem Aufenthaltsort.