Die Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) hat anlässlich ihrer 50. Plenarsitzung eine Bilanz ihrer nunmehr 15-jährigen Überwachung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels gezogen. In ihrer jüngsten Veröffentlichung zum Thema „Praktische Auswirkungen der Überwachungstätigkeit der GRETA“ werden zahlreiche positive Maßnahmen der Staaten zur Stärkung ihrer Gesetzgebung und Politik zur Bekämpfung von Menschenhandel hervorgehoben.
Beispiele sind Änderungen bei der Kriminalisierung von Menschenhandel, die Verabschiedung von Bestimmungen zur Erholungs- und Bedenkzeit und zu Aufenthaltsgenehmigungen für Menschenhandelsopfer sowie die Annahme einer spezifischen Bestimmung über die Straffreiheit für Opfer von Menschenhandel. Die Monitoring-Tätigkeit der GRETA hat auch zu Veränderungen bei den Verfahren zur Identifizierung von Menschenhandelsopfern, der Einrichtung spezieller Unterkünfte für diese Opfer und einer Erhöhung der Mittel für die Opferhilfe geführt.
„Der Erfolg der GRETA ist zum großen Teil auf die Gründlichkeit ihrer Monitoring-Tätigkeit zurückzuführen, die Berichte zu Themen umfasst, die von der Gleichstellung der Geschlechter bis hin zu den Bedürfnissen der am stärksten gefährdeten Gruppen reichen, darunter Kinder und Minderheiten. Die drei Bewertungsrunden, die durchgeführt wurden und sich auf über 130 Länderbesuche erstrecken, vermitteln ein klares Bild der Entwicklungen, Praktiken und Herausforderungen, welche die Vertragsstaaten der Konvention betreffen“, erklärte der Stellvertretende Generalsekretär des Europarates, Bjørn Berge, bei der Eröffnung der Sitzung.
„In diesen Krisenzeiten spielt die GRETA eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, zu gewährleisten, dass die Konvention zur Bekämpfung des Menschenhandels vollständig umgesetzt wird. Dies gilt vor allem im Zusammenhang mit Russlands Aggressionskrieg gegen die Ukraine“, unterstrich die Stellvertretende Ständige Vertreterin Liechtensteins beim Europarat, Helen Lorez-Schweig, und erinnerte daran, dass Liechtenstein die Erstellung des Kommentars zur Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels durch das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (Österreich) unterstützt hat.
Die Vorsitzende des Ausschusses der Vertragsparteien und Ständige Vertreterin Bulgariens beim Europarat, Botschafterin Maria Spassowa, betonte, dass die Vertragsstaaten die Berichte der GRETA weiterhin mit größter Ernsthaftigkeit behandeln und die von der GRETA und dem Ausschuss der Vertragsparteien geforderten Maßnahmen ergreifen müssen.
„Die von der GRETA während der letzten 15 Jahre unternommene Arbeit hat zahlreiche positive Veränderungen ermöglicht und wir möchten diese mit der 4. Bewertungsrunde der Konvention fortsetzen, in deren Mittelpunkt die Anfälligkeit für Menschenhandel und die von den Vertragsstaaten getroffenen Maßnahmen zur Verhütung und Aufdeckung von Menschenhandel stehen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien liegt“, so die Präsidentin der GRETA, Helga Gayer, abschließend.