Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, das nach der Stadt, in der es zur Zeichnung aufgelegt wurde, auch als Istanbul-Konvention bekannt ist, ist vor zehn Jahren, am 1. August 2014, in Kraft getreten.
Es ist das umfassendste internationale Rechtsinstrument, das verbindliche Verpflichtungen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen festlegt. Der Vertrag erkennt Gewalt gegen Frauen als eine Verletzung der Menschenrechte und als eine Form der Diskriminierung von Frauen an. Auf der Grundlage eines opferorientierten Ansatzes bietet er praktische Instrumente, um den Schutz von Frauen und Mädchen, ihre Sicherheit und ihre Selbstbestimmung zu gewährleisten. Er verbindet diese mit dem höheren Ziel, die Gleichstellung von Frau und Mann zu erreichen.
In den letzten zehn Jahren hat das Übereinkommen zahlreichen Staaten als Leitfaden gedient, um ihre Gesetzgebung und Politik voranzubringen und so Gewalt gegen Frauen wirksam zu verhindern und zu bekämpfen. Es verbessert die Situation von Frauen und Mädchen und ist ein wichtiges Instrument der Interessenvertretung. Das 10-jährige Bestehen der Istanbul-Konvention zu begehen, bedeutet, ihre transformative Kraft zu würdigen und sich gemeinsam zu diesem bahnbrechenden Vertrag zu bekennen.
Bisher sind 38 Länder der Konvention beigetreten. Im Oktober 2023 trat der Vertrag für die Europäische Union in Kraft, die damit ebenfalls Vertragspartei des Übereinkommens ist.