Zurück Hassverbrechen müssen aufgedeckt, erfasst und untersucht und die Opfer unterstützt werden

Neue Empfehlung des Ministerkomitees
Hassverbrechen müssen aufgedeckt, erfasst und untersucht und die Opfer unterstützt werden

Die Mitgliedsstaaten des Europarates sollten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen und ausreichende Ressourcen bereitstellen, um Hasskriminalität zu verhindern und zu bekämpfen und ihre Opfer in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und anderen Akteuren zu unterstützen. Wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Bestimmungen zur Verhütung und Bekämpfung von Hasskriminalität sollten in das Strafrecht aufgenommen werden, und der Aufdeckung, Anerkennung und Erfassung des Hass-Elements der Straftat sollte Priorität eingeräumt werden. So lauten einige der wichtigsten Punkte der kürzlich verabschiedeten Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedsstaaten der Organisation.

Die Mitgliedsstaaten sollten den Opfern von Hassverbrechen Zugang zu spezialisierten Unterstützungsdiensten ermöglichen, unabhängig davon, ob eine Anzeige bei der Polizei erstattet wurde. Besondere Aufmerksamkeit sollte Kindern und Jugendlichen gewidmet werden. Die Mitgliedsstaaten werden ermutigt, den Opfern von Hassverbrechen Zugang zu kostenloser juristischer Unterstützung zu gewähren.

Das Element des Hasses sollte als erschwerender Umstand bei der Strafbemessung, als Teil der Straftat bei der Anklageerhebung, als Bestandteil eigenständiger Straftaten oder durch eine Kombination dieser Methoden in das Strafrecht aufgenommen werden. Die Polizei sollte darin geschult werden, „Voreingenommenheitsindikatoren“ bei Hasskriminalität zu erkennen, etwa durch obligatorische Module in der Polizeiakademie.

Das Ministerkomitee empfiehlt, die Rolle von spezialisierten Ermittlungsstellen für Hassverbrechen innerhalb der Polizei und von spezialisierten Staatsanwaltschaften für Hassverbrechen auszubauen. Die Staaten sollten die Straflosigkeit bekämpfen und auf jegliches voreingenommene Verhalten seitens der Strafverfolgungs- oder Justizbehörden gegenüber Personen, die von Hassverbrechen betroffen sind, reagieren.

Die Empfehlung befasst sich auch mit der Meldung durch Dritte, Monitoring und Datenerhebung und enthält gezielte Empfehlungen für die wichtigsten Akteure. Insbesondere sollten Amtsträger Fälle von Hasskriminalität verurteilen, die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass Bildungseinrichtungen und Lehrkräfte zur Entwicklung einer Kultur der Inklusion beitragen, und Internetdienstleister Hasskriminalität erkennen und bekämpfen. Die Mitgliedsstaaten sollten zudem einen sicheren und inklusiven zivilgesellschaftlichen Online- und Offline-Raum fördern, in dem zivilgesellschaftliche Organisationen, die im Bereich der Hasskriminalität tätig sind, arbeiten können, angemessene Unterstützung und Schutz vor Bedrohungen und Angriffen gewährleisten und solche Organisationen finanzieren, damit sie den Opfern Unterstützung bieten können.

ministerkomitee Straßburg 7. Mai 2024
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