In einer aktuellen Stellungnahme mit dem Titel „Die Rolle der Richterverbände bei der Unterstützung der richterlichen Unabhängigkeit“ ruft der Beirat europäischer Richterinnen und Richter des Europarates (CCJE) die Mitgliedsstaaten dazu auf, einen Rahmen zu schaffen, in dem die Vereinigungsfreiheit der Richterinnen und Richter wirksam ausgeübt werden kann, und jegliche Eingriffe, welche die Unabhängigkeit der Richterverbände beeinträchtigen könnten, zu unterlassen.
Der CCJE stellt fest, dass in Europa eine große Vielfalt an Richterverbänden existiert, sei es im Hinblick auf ihre Ziele, die Mitgliederzahl oder die Beitrittsbedingungen. Allerdings ist ihnen allen gemein, dass sie selbstverwaltete, gemeinnützige Organisationen sind, deren wichtigste und übergeordneten Ziele in der Herstellung und Verteidigung der Unabhängigkeit von Richterinnen und Richtern, dem Schutz ihres Status und der Gewährleistung angemessener Arbeitsbedingungen für Richterinnen und Richter bestehen. Auf diese Weise tragen die Verbände dazu bei, die Rechtsstaatlichkeit zu fördern und zu verbessern. Der CCJE weist außerdem darauf hin, dass die Richterverbände in jegliche Reformbestrebungen im Bereich der Justiz eng eingebunden werden sollten und dass Ausbildung und Ethik ebenfalls wichtige Arbeitsbereiche für sie darstellen.
Die Stellungnahme wird dem Ministerkomitee übermittelt, das für die Verbreitung und Förderung ihrer Umsetzung in allen Mitgliedsstaaten verantwortlich ist.
Website des Beirats europäischer Richterinnen und Richter [EN]