Zurück Wie gut schützen die Staaten während der Flüchtlingskrise Kinder vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch?

Wie gut schützen die Staaten während der Flüchtlingskrise Kinder vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch?

Während Europa mit der zweiten größeren Flüchtlingskrise in weniger als einem Jahrzehnt konfrontiert ist, hat der Lanzarote-Ausschuss des Europarates zehn Konformitätsberichte veröffentlicht, in denen er Gesetze, Dienstleistungen und andere Maßnahmen zum Schutz der von der Flüchtlingskrise betroffenen Kinder vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch in 41 Vertragsstaaten* der Lanzarote-Konvention bewertet. Im Mittelpunkt der Berichte stehen Mechanismen zur Datenerhebung, der Schutz minderjähriger Opfer, die Strafverfolgung der Täter, die Koordinierung zwischen den diversen Akteuren und Behörden, die Information von Kindern, kindgerechte Verfahren, Notrufnummern für Opfer und Maßnahmen im Zusammenhang mit Kindern, die grenzüberschreitend vermisst werden.

Die Lage in den europäischen Staaten wurde anhand der Empfehlungen des Sonderberichts „Schutz der von der Flüchtlingskrise betroffenen Kinder vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ bewertet. Die Empfehlungen wurden 2017 ausgesprochen, also kurze Zeit nach der ersten Flüchtlingskrise in Europa, gleichwohl kommt ihrer Umsetzung heute neue Relevanz zu, da seit Beginn des Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine am 24. Februar 2022 mehr als vier Millionen Flüchtlinge die Ukraine verlassen haben und mehr als die Hälfte davon Kinder sind.

„Wenn Migranten und Flüchtlinge nach äußerst schwierigen und potenziell traumatisierenden Reisen in großer Zahl in neuen Ländern ankommen, sind gefährdete Gruppen, insbesondere Kinder, oftmals am stärksten betroffen und weiteren Risiken ausgesetzt, etwa der Gefahr sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs“, erklärte die Sonderbeauftragte der Generalsekretärin für Migration und Flüchtlinge, Leyla Kayacık. Wertvolle Beispiele vielversprechender Praktiken, die auch andernorts umgesetzt werden können, und besonders jene, deren Augenmerk auf vermissten Kindern und Vorbeugemaßnahmen liegen, verdeutlichen, wie der Europarat die Mitgliedsstaaten dabei unterstützt, ihre Reaktion auf die aktuellen Probleme zu verbessern, fügte sie hinzu.

In seinem Bericht stellt der Lanzarote-Ausschuss fest, dass erhebliche Anstrengungen unternommen wurden, um Informationen zum Thema Bewusstseinsbildung auszutauschen. Zudem bieten die meisten der untersuchten Staaten Hilfsdienste wie Notrufnummern für minderjährige Opfer sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs an. Zu den vielversprechenden Praktiken auf diesem Gebiet zählen mehrsprachige Dienstleistungen für von der Flüchtlingskrise betroffene Kinder. In Schweden etwa hat die Nichtregierungsorganisation „Save the Children“ das Projekt „Hör mir zu!“ gestartet. In Frankreich wurde eine Online-Plattform für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen eingerichtet, die in sieben Sprachen verfügbar ist. In Island richtet sich eine Notrufnummer speziell an Asylsuchende. In Dänemark bietet die Nichtregierungsorganisation „Dänischer Flüchtlingsrat“ Dolmetschdienste in über 80 Sprachen und Dialekten an. In Italien stellt die Kindernotrufnummer 114 (Telefono Azzurro) eine Simultanverdolmetschung in 20 Sprachen zur Verfügung. Über 30 Staaten bieten Anrufenden kostenfreie Dienste.

Die wichtige Frage grenzüberschreitend vermisster Kinder ist ebenfalls Gegenstand der Berichte. Am weitesten verbreitet ist die Rufnummer 116 000 für vermisste Kinder, die in 29 Vertragsstaaten verfügbar ist.

Im Hinblick auf die Strafverfolgung der Täter müssen die Vertragsstaaten die internationale Zusammenarbeit zum Informationsaustausch verstärken, die Untersuchung und Strafverfolgung in Fällen außerhalb ihres Hoheitsgebiets unterstützen und die Einleitung von Verfahren ohne eine Beschwerde des Opfers sowie deren Fortsetzung nach Rückzug der Beschwerde oder Aussage gewährleisten.

* Diese 41 Staaten waren 2016, als die Evaluierungsrunde gestartet wurde, Vertragsparteien der Lanzarote-Konvention: Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Republik Moldau, Monaco, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Zypern.


 Pressemitteilung
Grenzüberschreitend vermisste Kinder, Notrufnummern für Opfer, Strafverfolgung der Täter: Europarat bewertet Maßnahmen der Staaten zum Schutz minderjähriger Flüchtlinge vor sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung [EN]

Europarat Straßburg 13. April 2022
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