Richtern, Rechtsanwälten und Staatsanwälten sowie Angehörigen der Gesundheitsberufe wird ab 2018 ein Kurs angeboten, in dem sie im Hinblick auf die Grundsätze des Schutzes der Menschenrechte im Bereich der Biomedizin geschult werden. Der Kurs wird von der Abteilung des Europarates für Bioethik und vom Europäischen Programm für die Menschenrechtsausbildung von Juristen (Human Rights Education for Legal Professionals – HELP) entwickelt und umgesetzt.
Er soll es den Angehörigen dieser Berufsgruppen ermöglichen, praktische Fähigkeiten und Kenntnisse über die Verfahrensabläufe zu erwerben. Die Kursinhalte wurden auf einem Seminar diskutiert, das in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium der Russischen Föderation und der russischen Staatlichen Universität für Justiz am 30. Juni in Moskau organsiert wurde.
Am Tag davor befasste sich eine Konferenz zum Thema Menschenrechte und Biomedizin mit den ethischen und rechtlichen Aspekten von Einwilligungserklärungen. Zu den über 150 Teilnehmern zählten Richter und andere Juristen, Angehörige der Gesundheitsberufe sowie Vertreter zuständiger Behörden, der Wissenschaft und relevanter Institutionen. Das Thema der Konferenz wurde aufgrund seiner Aktualität gewählt, von der die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie die Rechtsprechung der russischen Gerichtshöfe zeugen.
Die Konferenz ist Teil der Zusammenarbeit, die derzeit zwischen dem Europarat und der Russischen Föderation auf dem Gebiet der Bioethik entwickelt wird.
- Weitere Informationen über Bioethik, das HELP-Programm sowie das HELP-Programm in Russland