„Mitgliedsstaaten des Europarates müssen bei jeder weiteren Zusammenarbeit in Migrationsfragen mit Tunesien auf klaren Menschenrechtsgarantien bestehen”, sagt die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, im Zusammenhang mit der beschlossenen Absichtserklärung zwischen der Europäischen Union und Tunesien, die unter anderem auch eine engere Zusammenarbeit im Bereich der Migration vorsieht.
„Umfassende Menschenrechtsgarantien müssen integraler Bestandteil jeglicher Migrationskooperation zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates und Drittländern, einschließlich Tunesien, sein. Diese Schutz- und Garantiemaßnahmen sollen sicherstellen, dass die Unterstützung weder direkt noch indirekt zu Menschenrechtsverletzungen durch diese Drittländer führt. Die kürzlich gemeldeten schweren Menschenrechtsverletzungen gegen Flüchtlinge und Migranten in Tunesien machen die Einführung solcher Schutzmaßnahmen nur noch dringlicher.”