Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Michael O'Flaherty, hat vom 23. bis 25. April 2024 die Ukraine (Kiew) besucht. Es war sein erster Besuch in einem Mitgliedsstaat seit seinem Amtsantritt am 1. April. Da die Menschenrechtsnachrichten in Europa vom Krieg Russlands gegen die Ukraine beherrscht werden, bot dieser Besuch dem Kommissar die Gelegenheit, die Menschenrechtslage besser zu verstehen. Im Dialog mit den Behörden und anderen Partnern legte er Bereiche fest, in denen er dazu beitragen kann, den Menschenrechtsschutz im Land voranzubringen.
Besonderes Augenmerk richtete O'Flaherty auf die Menschenrechtssituation ukrainischer Kinder, vor allem jener, die nach Russland und Belarus überführt wurden, jener, die in den vorübergehend von Russland besetzten Gebieten der Ukraine wohnen, sowie jener, die in den von der Regierung kontrollierten Gebieten leben. Der Kommissar betonte zwar, wie wichtig es sei, die Anstrengungen fortzusetzen, um die Rückkehr der nach Russland und Belarus überführten Kinder zu gewährleisten, unterstrich aber auch, dass die Kinder, die in den vorübergehend besetzten Gebieten leben, nicht vergessen werden dürften. Er begrüßte insbesondere die von den ukrainischen Behörden auf hoher Ebene eingegangene Verpflichtung, die Unterbringung von Kindern in Heimen künftig zu vermeiden. Er würdigte auch die Aufmerksamkeit, welche die ukrainischen Behörden dem Aufbau einer kinderfreundlicheren Jugendgerichtsbarkeit und der Stärkung des Schutzes der Rechte von Opfern und Zeugen im allgemeineren Rahmen des Strafverfahrens widmen.
Das Ausmaß der anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen, denen die Bevölkerung der ukrainischen Gebiete unter russischer Besatzung weiterhin ausgesetzt ist, bereitet dem Kommissar große Sorge. Er betonte, dass „die Menschenrechte der Krim-Bevölkerung, insbesondere der Krimtataren, unter keinen Umständen aus den Augen verloren werden dürfen“, und brachte seine Anerkennung für die von den ukrainischen Behörden geleistete Arbeit zur Entwicklung eines menschenrechtsorientierten Ansatzes im Hinblick auf die Beendigung der Besetzung der Halbinsel zum Ausdruck. Der Kommissar bedauerte die gemeldeten Verstöße gegen die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit in den vorübergehend besetzten Gebieten. Die Aufmerksamkeit des Kommissars richtete sich auch auf Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, an ukrainischen Kriegsgefangenen und Zivilpersonen, die in der Russischen Föderation festgehalten werden.