Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR). In diesem bahnbrechenden Dokument ist ein hoher Standard für den universellen Schutz grundlegender und unteilbarer Menschenrechte verankert. Es ist darum zu einer gemeinsamen Errungenschaft aller Nationen geworden.
Zwei Jahre später, im Jahr 1950, arbeitete der kurz davor gegründete Europarat – der auf den bedingungslosen Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten abzielt – die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) aus. Auf der Grundlage der Prinzipien der AEMR etablierte die EMRK nicht nur ein einzigartiges Regelwerk, sondern auch ein wirksames Vertragsinstrument: den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, den Hunderte Millionen Europäerinnen und Europäer zum Schutz ihrer Menschenrechte anrufen können.
Als Vorsitzender des Ministerkomitees des Europarates möchte ich den Tag der Menschenrechte mit besonderer Würde begehen und all jenen meine Anerkennung zollen, die zu den Errungenschaften, die wir heute so schätzen, beigetragen haben. Besonders unterstreichen möchte ich, dass wir gemäß den Prioritäten des georgischen Vorsitzes Antworten auf Menschenrechtsfragen geben möchten, indem wir das Augenmerk auf erreichten Fortschritt und offene Probleme legen.