„In den letzten Jahren wurden beträchtliche Fortschritte beim Schutz der Menschenrechte erzielt, gleichwohl bestehen weiterhin Mängel, derer sich die litauischen Behörden annehmen müssen, besonders im Hinblick auf den Schutz von Frauen, Kindern und Menschen mit Behinderung“, so der Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muižnieks, in einem heute veröffentlichten Bericht, der auf einem Besuch in dem Land im Dezember 2016 beruht.
Der Kommissar begrüßt den Fortschritt bei der Vorbeugung und Bekämpfung häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt, empfiehlt jedoch die Harmonisierung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung mit dem Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt aus dem Jahr 2011, vor allem hinsichtlich der Anwendung von Schutzmaßnahmen. „Es sollte sichergestellt sein, dass sich die Richterinnen und Richter ihrer wichtigen Aufgabe voll bewusst sind; diese besteht darin, die Opfer zu schützen, neuen Gewalttaten vorzubeugen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Außerdem sollte ein einheitliches und systematisches Vorgehen bei der Gewaltprävention und der Reaktion auf Notrufe entwickelt und im ganzen Land konsequent umgesetzt werden“, erklärte Muižnieks.
- Vollständiger Artikel – Litauen sollte Frauen und Kinder besser vor Gewalt schützen und eine Gesellschaft entwickeln, in der die Inklusion von Menschen mit Behinderung gestärkt ist
- Bericht des Menschenrechtskommissars zu Litauen
- Stellungnahme der litauischen Behörden zum Bericht
- Zusammenfassung des Berichts zu Litauen