Die Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) hat Luxemburg dringend aufgefordert, zusätzliche Anstrengungen zur Identifizierung und Unterstützung von Menschenhandelsopfern zu unternehmen und sicherzustellen, dass Menschenhandelsfälle proaktiv untersucht werden und wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen nach sich ziehen. Dies sind einige der wichtigsten Handlungsempfehlungen, die im Bericht der dritten Bewertungsrunde über die Umsetzung der Konvention des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels enthalten sind.
Luxemburg ist ein Ziel- und Transitland für Menschenhandelsopfer. Die Gesamtzahl der mutmaßlichen Opfer von Menschenhandel im Zeitraum 2018–2021 betrug 68, von denen 20 von der Polizei offiziell als Menschenhandelsopfer identifiziert wurden. Alle Opfer waren ausländische Staatsangehörige, hauptsächlich aus Rumänien, China, der Ukraine und Portugal. Bei der Mehrzahl der mutmaßlichen Opfer fand der Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft statt, gefolgt von Zwangsbettelei und sexueller Ausbeutung.
Die GRETA begrüßt die von Luxemburg ergriffenen Maßnahmen zur weiteren Entwicklung seines Rechtsrahmens für die Bekämpfung des Menschenhandels, vor allem durch die Änderung der Strafprozessordnung und des Anwaltsgesetzes. Gleichzeitig nimmt die GRETA mit Sorge die niedrigen Strafverfolgungsraten, den Mangel an wirksamen Sanktionen und die geringe Zahl an Beschlagnahmungen von Vermögenswerten der Menschenhändler zur Kenntnis, welche ein Gefühl der Straflosigkeit erzeugen und die Anstrengungen zur Ermutigung der Opfer, gegen die Menschenhändler auszusagen, untergraben. Die GRETA stellt fest, dass der Zugang zu Entschädigung weiterhin selten ist, und fordert die luxemburgischen Behörden dringend auf, zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, um Menschenhandelsopfern einen wirksamen Zugang zu Entschädigung zu garantieren. In dem Bericht wird außerdem empfohlen, die gesetzlich verfügbaren Maßnahmen vollumfänglich auszuschöpfen, um Menschenhandelsopfer vor Einschüchterung oder erneuter Traumatisierung zu schützen, insbesondere durch den Einsatz von Videoschaltungen und anderen geeigneten Mitteln, um ein Kreuzverhör von Menschenhandelsopfern in Anwesenheit der Menschenhändler zu vermeiden.