Die Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) fordert Belgien nachdrücklich dazu auf, den Zugang von Menschenhandelsopfern zu Prozesskostenhilfe zu verbessern und ihren wirksamen Zugang zu Entschädigungsleistungen zu gewährleisten. So lauten zwei der wichtigsten Handlungsvorschläge im jüngsten Bericht der GRETA, in dem sie die Umsetzung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels durch Belgien bewertet.
In dem Bericht stellt die Expertengruppe fest, dass Belgien vor allem ein Zielland, aber auch ein Ursprungs- und Transitland für Menschenhandelsopfer ist. Zwischen 2017 und 2020 wurden 475 Opfer in speziellen Zentren betreut. Die Mehrheit der Opfer waren Männer, die Opfer von Menschenhandel zum Zweck wirtschaftlicher Ausbeutung wurden, während die zweithäufigste Art von Ausbeutung, die hauptsächlich Frauen betraf, sexuelle Ausbeutung war. Die GRETA begrüßt einige positive Entwicklungen seit ihrem letzten Bewertungsbericht, etwa die Verabschiedung eines Gesetzes im Mai 2019, dem zufolge Menschenhandelsopfer nicht für Straftaten zur Rechenschaft gezogen werden sollen, zu denen sie gezwungen wurden. Die Zahl der Ermittlungen und Strafverfolgungen hat ebenfalls zugenommen.
Gleichwohl gibt es noch einigen Verbesserungsbedarf: So wird in dem Bericht unterstrichen, dass mutmaßliche Opfer besser über ihre Rechte informiert und die Kriterien für den Zugang von Prozesskostenhilfe überarbeitet und vereinfacht werden sollten. Zwar haben die Opfer die Möglichkeit, eine Entschädigung zu beantragen, allerdings hat nur eine kleine Anzahl von ihnen diese tatsächlich erhalten. Zusätzlich zum erleichterten Zugang zu Prozesskostenhilfe sollten der GRETA zufolge auch die Kriterien für den Zugang zum Fonds für finanzielle Unterstützung von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten geändert werden.