Die Expertengruppe des Europarates gegen Menschenhandel (GRETA) hat kürzlich ihre aktuellen Monitoring-Berichte über Weißrussland, Bosnien und Herzegowina, Frankreich und Norwegen veröffentlicht. Darin legt die Gruppe Fortschritte und offene Fragen dar und gibt den Behörden der Länder Empfehlungen.
Der Bericht über Weißrussland, der erste dieser Art für das Land, würdigt die Verabschiedung und Anwendung geeigneter Rechtsvorschriften zur Bewältigung des Menschenhandels ebenso wie die getroffenen Sensibilisierungsmaßnahmen. Die GRETA unterstreicht jedoch die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Behörden und der Zivilgesellschaft sowie zusätzlicher Maßnahmen zur Verbesserung der sozioökonomischen Situation von Personen, die gefährdet sind, Opfer von Menschenhandel zu werden. Sie fordert die weißrussischen Behörden außerdem dringend auf, eine unabhängig von der strafrechtlichen Ermittlung erfolgende Identifizierung der Opfer zu gewährleisten, die Erholungs- und Bedenkzeit ausdrücklich gesetzlich festzulegen sowie ein für Opfer von Menschenhandel ein staatliches Entschädigungssystem einzurichten, das für Opfer von Menschenhandel zugänglich ist und sicherzustellen, dass die Opfer nicht für rechtswidrige Handlungen bestraft werden, wenn sie zu diesen gezwungen wurden.
In ihrem Bericht über Bosnien und Herzegowina begrüßt die GRETA die Strafbarkeit des Menschenhandels im gesamten Land; desweiteren die Einführung der Straffreiheit für Opfer bei Straftaten, zu denen sie infolge des Menschenhandels gezwungen wurden, sowie die Gewährung einer Erholungs- und Bedenkzeit. Allerdings mahnt die GRETA die Behörden, ihre Anstrengungen zur Verhütung des Kinderhandels zu verstärken, da die Mehrzahl der identifizierten Opfer des Menschenhandels in dem Land Kinder sind. Zudem muss die Identifizierung der Opfer verbessert werden. Diese sollten auch ungeachtet ihrer Zusammenarbeit bei der Ermittlung und Strafverfolgung angemessene Unterstützung erhalten und ihr Zugang zu Entschädigung sollte erleichtert werden. Bei Opfern von Kinderhandel ist eine Langzeitüberwachung ihrer Wiedereingliederung und eine ordnungsgemäße Risikobewertung erforderlich, bevor die Kinder ihren Eltern zurückgegeben werden.
In dem Bericht über Frankreich begrüßt die GRETA die Gesetzesänderungen, durch die der Menschenhandel unter Strafe gestellt und der Schutz der Opferrechte gestärkt wurde. Weitere positive Entwicklungen sind der GRETA zufolge die Verbesserungen bei der Entschädigung der Opfer sowie die Verabschiedung des ersten nationalen Plans zur Bekämpfung des Menschenhandels. Gleichzeitig werden die französischen Behörden jedoch aufgefordert, die Identifizierung der Opfer von Menschenhandel zu verbessern, unabhängig davon, ob sie mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten und zu welchem Zweck die Ausbeutung erfolgte. Es besteht weiterhin Handlungsbedarf, um den Kinderhandel zu verhindern und um zu gewährleisten, dass unbegleitete Kinder geeignet betreut werden und ihnen ein gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt wird, der ihre Interessen wahrnimmt. Die Opfer müssen über besseren Zugang zu spezieller Unterstützung und Unterbringung verfügen und eine Erholungs- und Bedenkzeit erhalten. Außerdem dürfen Opfer von Menschenhandel für Straftaten, die infolge des Menschenhandels begangen wurden, nicht bestraft werden.
Laut dem Bericht der GRETA über Norwegen hat das Land Fortschritte bei der Bekämpfung von Menschenhandel erzielt: Die Höchststrafe dafür wurde auf sechs Jahre Gefängnis erhöht; spezielle Einheiten gegen Menschenhandel wurden gegründet; minderjährige Opfer werden in „Kinderhäusern“ („Barnehus“) befragt; und in einer Reihe von Fällen wurde den Opfern staatliche Entschädigung zugestanden. Allerdings müssen die Verfahren und die Funktionen jener, die in Kontakt mit Menschenhandelsopfern kommen können, ausdrücklich festgelegt werden, besonderes Augenmerk muss dabei auf minderjährigen Opfern liegen. Die Identifizierung von Opfern unter Asylsuchenden, Migrantinnen und Migranten sowie Menschen in Auffanglagern muss verbessert werden. Jedem potenziellen Opfer sollte eine Erholungs- und Bedenkzeit eingeräumt werden. Minderjährige Opfer sollten angemessen untergebracht werden und Zugang zu kostenlosem Rechtsbeistand und psychologischer Unterstützung erhalten.