In einem heute veröffentlichten Bericht hat das Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) Fortschritte festgestellt, die Ungarn bei der Behandlung von Personen in Haftanstalten und in Polizeigewahrsam seit seinem letzten Besuch im Jahr 2013 erzielt hat.
Die meisten der von der Delegation befragten Personen, die zum Zeitpunkt der Befragung oder kurz zuvor in Polizeigewahrsam waren, haben keine Beschwerden wegen Misshandlungen erhoben. Durch neue Rechtsvorschriften zu Strafverfahren und einschlägige polizeiliche Vorschriften haben die ungarischen Behörden Maßnahmen ergriffen, um einen besseren Schutz vor Misshandlungen durch die Polizei zu gewährleisten (insbesondere das Recht auf Benachrichtigung über den Gewahrsam und das Recht auf Zugang zu einem Anwalt). Laut dem Bericht, der auf einem Besuch in Ungarn Ende November 2018 beruht, wurde darüber hinaus viel unternommen, um die Dokumentation der Ausübung der Rechte der Häftlinge zu verbessern.
Auf der anderen Seite empfiehlt das CPT Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewalt zwischen Häftlingen und zur Verbesserung der materiellen Bedingungen in Jugendstrafanstalten sowie zur Einführung angemessener Überprüfungsverfahren für zu lebenslangen Haftstrafen Verurteilte. Die Absicht sollte dabei nicht nur darin bestehen, dass zu lebenslangen Haftstrafen Verurteilte die Möglichkeit erhalten, dass ihre Strafen tatsächlich herabgesetzt werden, sondern dass sie ein Ziel haben, das sie anstreben, wodurch sie zu positivem Verhalten im Gefängnis motiviert werden sollten.
Neben anderen in dem Bericht angesprochenen Problemen unterstreicht das CPT die Notwendigkeit, die Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verlegung in Isolationshaft oder der getrennten Unterbringung zu stärken. Es empfiehlt Gesetzesänderungen, die sicherstellen, dass die Höchstdauer für deren Anwendung zu disziplinarischen Zwecken bei Erwachsenen für ein bestimmtes Vergehen nicht mehr als 14 Tage beträgt, ungeachtet der Sicherheitsmaßnahmen, denen ein Häftling unterliegt. Im Hinblick auf Jugendliche betont das CPT, dass sie nicht zu disziplinarischen Zwecken in Einzelhaft verlegt werden sollten.