Zurück Menschenrechtskommissarin veröffentlicht Bericht über Ungarn

Ungarn sollte eng verbundenen Menschenrechtsfragen im Hinblick auf Flüchtlingsschutz, Raum für die Zivilgesellschaft, Unabhängigkeit der Justiz und Geschlechtergleichstellung begegnen
Menschenrechtskommissarin veröffentlicht Bericht über Ungarn

„Die Menschenrechtsverletzungen in Ungarn wirken sich negativ auf das gesamte Schutzsystem und die Rechtsstaatlichkeit aus. Ihnen muss dringend begegnet werden“, erklärt die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, in einem heute veröffentlichten Bericht über ihren Besuch in Ungarn im Februar 2019. Im Mittelpunkt des Berichts stehen die Menschenrechte von Asylsuchenden und Flüchtlingen, die Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten und die Zivilgesellschaft sowie die Gleichstellung der Geschlechter und die Frauenrechte.

Die Kommissarin stellt fest, dass die gegen Einwanderung und Asylsuchende gerichtete Haltung der Regierung zu einem Rechtsrahmen geführt hat, der die Aufnahme Asylsuchender und die Integration anerkannter Flüchtlinge beeinträchtigt. Mijatović fordert die Regierung auf, das Dekret, durch das eine „Krisensituation, die durch Massenimmigration bedingt ist“ ausgerufen wurde, zu widerrufen; die Zahl der derzeit in Ungarn und der EU ankommenden Asylsuchenden rechtfertige ein solches Dekret nicht. Die Behörden ruft die Kommissarin eindringlich dazu auf, auf Äußerungen und Kampagnen zu verzichten, die sich gegen Migrantinnen und Migranten richten und zu Fremdenfeindlichkeit aufstacheln.

Laut den Beobachtungen der Kommissarin sind Asylsuchende dazu gezwungen, ihr Recht, internationalen Schutz zu beantragen, in zwei Transitzonen wahrzunehmen, die an der durch einen Zaun befestigten Grenze zwischen Ungarn und Serbien liegen und zu der nur sehr wenige Menschen Zutritt erhalten. Sie fordert die Regierung dringend auf, den Zugang zum Verfahren für die Zuerkennung internationalen Schutzes auszuweiten und sicherzustellen, dass die Schutzbedürftigkeit aller auf dem Hoheitsgebiet des Landes befindlichen Asylsuchenden bewertet werden kann. „Die Regierung sollte den neu eingeführten Grund für die Unzulässigkeit von Asylanträgen, der zu einer beinahe systematischen Ablehnung von Anträgen geführt hat, wieder abschaffen. Ich bin ebenfalls sehr besorgt über die wiederholten Berichte über übermäßige Gewaltanwendung durch die Polizei bei der Abschiebung von Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.“

Menschenrechtskommissarin Straßburg 21. Mai 2019
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