Die Reformen mit dem Ziel, die Wirksamkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention langfristig zu sichern, haben eindeutig zu einer besseren Umsetzung der Urteile des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs geführt: Dies unterstreicht das Ministerkomitee des Europarates in seinem jüngsten Jahresbericht.
Dem Bericht zufolge wurden 2 073 Grundsatzfälle, die große strukturelle Probleme verdeutlichen, seit Beginn der „Interlaken-Reform“ im Jahr 2010 abgeschlossen (1). Dazu trugen konstitutionelle, legislative und andere umfassende Reformen bei, welche die Mitgliedsstaaten mit Unterstützung des Europarates umsetzten.
Zudem schloss das Ministerkomitee allein in den letzten beiden Jahren 6 796 Wiederholungsfälle ab, weil die Mitgliedsstaaten Maßnahmen trafen, um Individualbeschwerdeführern Wiedergutmachung anzubieten, auch in Form von Schadenersatz.
Die Zahl der weiterhin anhängigen Grundsatzfälle sank bis Ende 2018 auf 1 248, den niedrigsten Stand seit 2010. Die Gesamtzahl der Urteile, die noch nicht vollständig umgesetzt wurden – einschließlich Wiederholungsfälle –, erreichte das niedrigste Niveau seit 2006.
- Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention
- Video zur Überwachung der Umsetzung der Urteile des EGMR durch den Europarat
- Länder-Informationsblätter über die Umsetzung der Urteile des EGMR [EN]
(1) Im Vergleich dazu wurden zwischen 1998 und 2009 663 Grundsatzfälle abgeschlossen.