Zurück Umsetzung von EGMR-Urteilen: Europarat stellt Vertragsverletzungsverfahren gegen Aserbaidschan ein

Umsetzung von EGMR-Urteilen: Europarat stellt Vertragsverletzungsverfahren gegen Aserbaidschan ein

Das Ministerkomitee des Europarates hat das wegen Nichtumsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen Aserbaidschan eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren eingestellt. Das Urteil betraf den Oppositionspolitiker Ilgar Mammadow. Die Entscheidung folgt auf ein im April ergangenes Urteil des aserbaidschanischen Obersten Gerichts, durch das die Verurteilung Mammadows und seines Landsmanns Rasul Dschafarow – dessen Verfahren beim EGMR ebenfalls zu seinen Gunsten entschieden wurde – aufgehoben wurde und den beiden Männern Entschädigung für ihre unrechtmäßige Festnahme und Inhaftierung zugesprochen wurde.

„Gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Mitgliedsstaaten des Europarates zur Umsetzung der Urteile des Straßburger Gerichtshofs verpflichtet. Die erfolgreiche Anwendung dieses erstmalig eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens belegt, dass unsere Mitglieder diese Verpflichtung sehr ernst nehmen“, erklärte die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić. „Erneut zeigt sich, dass das Konventionssystem das Leben der Menschen konkret beeinflussen und zu positiven Veränderungen in Europa beitragen kann.“

Der EGMR stellte 2014 fest, dass Mammadows Festnahme und Inhaftierung ohne begründeten Verdacht einer Straftat erfolgt waren und dass der eigentliche Zweck des Strafverfahrens ist, ihn für seine Kritik an der Regierung zu bestrafen. Da kein Fortschritt bei der Freilassung des Beschwerdeführers und Behebung der Folgen der von ihm erlittenen Verstöße zu verzeichnen war, eröffnete das Ministerkomitee, das die Umsetzung der Urteile des EGMR überwacht, im Dezember 2017 ein Vertragsverletzungsverfahren und ersuchte den EGMR zu beurteilen, ob Aserbaidschan seine Verpflichtung zur Umsetzung des Urteils aus dem Jahr 2014 verletzt hat.

In seiner Antwort auf dieses Ansuchen unterstrich der EGMR im Mai 2019, dass die Handlungen der Regierung durch illegitime, der Menschenrechtskonvention zuwiderlaufende Motive begründet waren und dass Aserbaidschan verpflichtet ist, die Folgen der vom Beschwerdeführer erlittenen Verstöße zu beheben. Im April 2020 teilten die aserbaidschanischen Behörden dem Ministerkomitee mit, dass das Oberste Gericht des Landes den Fall Mammadows und Dschafarows erneut untersucht und die Verurteilungen angesichts der Bewertung des EGMR vom Mai 2019 aufgehoben habe.

Die aserbaidschanische Regierung stellte folglich den Antrag, dass alle anhängigen Fälle, die Mammadow und Dschafarow betreffen, geschlossen werden. In einer Mitteilung an das Ministerkomitee sprach sich Mammadow im Juni 2020 dafür aus, dem Antrag stattzugeben. Das Ministerkomitee stimmte im Rahmen seiner jüngsten regulären Sitzung zur Überwachung der Umsetzung von Urteilen des EGMR dem Abschluss der Fälle zu, einschließlich des Vertragsverletzungsverfahrens. Gleichzeitig äußerte sich das Ministerkomitee sehr besorgt darüber, dass die Verurteilungen von sechs anderen Beschwerdeführern in ähnlichen Fällen weiterhin gültig und die Beschwerdeführer weiterhin den negativen Folgen der gegen sie erhobenen Vorwürfe ausgesetzt sind. Hinsichtlich eines siebenten Beschwerdeführers wurden weitere Informationen angefordert.

Dem Ministerkomitee zufolge sind zudem wirksame und umfassende Maßnahmen nötig, um greifbare Fortschritte bei der Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz und Strafverfolgungsbehörden in Aserbaidschan zu erzielen. Dadurch könne der missbräuchlichen Anwendung des Strafrechts gegen Regierungskritiker und Menschenrechtsaktivisten vorgebeugt werden, so das Ministerkomitee. Im Dezember 2020 wird es den Fall weiter untersuchen.


Pressemitteilung
Umsetzung von EGMR-Urteilen: Europarat stellt Vertragsverletzungsverfahren gegen Aserbaidschan ein [EN]

Ministerkomitee Straßburg 4. September 2020
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page