Zurück Umsetzung von EGMR-Urteilen: Europarat fordert Freilassung Osman Kavalas durch die Türkei

Mehmet Osman Kavala

Mehmet Osman Kavala

Das Ministerkomitee des Europarates hat die Türkei aufgefordert, den inhaftierten Geschäftsmann und Menschenrechtsaktivisten Mehmet Osman Kavala bis zur bevorstehenden Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichtshofs in dem Fall umgehend freizulassen. Die Entscheidung wurde im Rahmen der jüngsten regulären Sitzung des Ministerkomitees zur Überwachung der Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) getroffen.

Kavala wurde am 18. Oktober 2017 in Istanbul verhaftet. Als Grund wurde der Verdacht angegeben, dass er versucht habe, die Regierung und die verfassungsmäßige Ordnung in der Türkei gewaltsam zu stürzen. Im Dezember 2019 entschied der EGMR, dass kein ausreichender Beweis für eine Straftat vorliegt, der die Festnahme begründen würde, und dass sein Recht auf Freiheit und Sicherheit gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt wurde.

Der EGMR stellte zudem fest, dass die Verhaftung Kavalas und die Verhängung der Untersuchungshaft über ihn ein weiteres Ziel verfolgt, und zwar ihn zum Schweigen zu bringen und andere Menschenrechtsaktivisten abzuschrecken. Außerdem hat der türkische Verfassungsgerichtshof die Beschwerde Kavalas nicht ausreichend rasch untersucht. Der EGMR kam zu dem Schluss, dass die Regierung jede Maßnahme ergreifen muss, um die Inhaftierung des Beschwerdeführers zu beenden und seine sofortige Freilassung sicherzustellen.

Am 18. Februar 2020 sprach das 30. Istanbuler Schwurgericht Kavala frei und ordnete seine Freilassung an. Noch am selben Tag wurde er erneut verhaftet, wobei man sich auf andere Gründe berief, betreffend derer das innerstaatliche Gericht am 20. März seine Freilassung anordnete. Am 9. März wurde jedoch auf der Grundlage eines dritten Bündels von Anschuldigungen die Untersuchungshaft verhängt.

Am 4. Mai 2020 brachte Kavala eine Beschwerde beim türkischen Verfassungsgerichtshof ein und machte geltend, dass kein ausreichender Beweis vorliege, der seine anhaltende Inhaftierung rechtfertigt, und dass es die Behörden verabsäumt haben, das Urteil des EGMR vom Dezember 2019 umzusetzen. Als der EGMR einen Antrag der türkischen Behörden, den Fall an seine Große Kammer zu verweisen, ablehnte, wurde das Urteil des EGMR am 11. Mai 2020 rechtskräftig. Die dieswöchige Entscheidung des Ministerkomitees beruht auf Ausführungen Kavalas und seiner Rechtsvertreter, der türkischen Behörden, mehrerer Nichtregierungsorganisationen und der Menschenrechtskommissarin des Europarates.

Angesichts der Dringlichkeit der Situation wird das Ministerkomitee den Fall bei seiner nächsten regulären Sitzung zur Überwachung der Umsetzung von EGMR-Urteilen (29. September bis 1. Oktober 2020) erneut untersuchen. Gemäß den Arbeitsverfahren des Ministerkomitees müssen die türkischen Behörden zudem bis 11. November 2020 einen Aktionsplan vorlegen, in dem sie allgemeine Maßnahmen darlegen, durch die ähnliche Verstöße gegen die Menschenrechtskonvention künftig verhindert werden sollen.


Pressemitteilung
Pressemitteilung Umsetzung von EGMR-Urteilen: Europarat fordert Freilassung Osman Kavalas durch die Türkei [EN]

Ministerkomitee Straßburg 4. September 2020
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page