Zurück Umsetzung von EGMR-Urteilen: Jüngste Entscheidungen des Ministerkomitees

Umsetzung von EGMR-Urteilen: Jüngste Entscheidungen des Ministerkomitees

Das Ministerkomitee des Europarates hat die Einzelfallentscheidungen veröffentlicht, die es bei seiner Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 11. bis 13. Juni getroffen hat.

Bei der Sitzung verabschiedete das Ministerkomitee 42 Entscheidungen, die 22 Staaten betreffen, darunter Interimsentschließungen (*) in Fällen, die die Türkei und Ungarn betreffen. In einem separaten Fall, der Ungarn betrifft, hat das Komitee seinen Vorsitz aufgefordert, dem zuständigen Minister des beklagten Staats ein Schreiben zu senden. (**).

Es wurden auch 45 endgültige Entschließungen (***) in Bezug auf 113 Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs angenommen, die 21 verschiedene Staaten betreffen.

Darüber hinaus verabschiedete das Komitee eine vorläufige Liste von Fällen, die bei der nächsten Sitzung zur Überwachung der Umsetzung von Urteilen untersucht werden sollen, die vom 17. bis 19. September 2024 (1507. Sitzung) stattfindet.

Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von den betreffenden innerstaatlichen Behörden, zivilgesellschaftlichen Organisationen, nationalen Menschenrechtseinrichtungen und anderen Akteuren übermittelt werden.


 Sitzungsdokumente [EN]

 Video zum Überwachungsverfahren

 Länderspezifische und thematische Informationsblätter zur Umsetzung von EGMR-Urteilen [EN]

 Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention

 

(*) Eine Interimsentschließung ist eine Form der Entscheidung, die vom Ministerkomitee mit dem Ziel verabschiedet wird, komplexere Situationen zu bewältigen, die eine besondere Aufmerksamkeit erfordern.

(**) Das Senden eines Schreibens an die Behörden eines beklagten Staats durch den Vorsitz im Ministerkomitee ist eine relativ seltene Maßnahme, die das Ministerkomitee bisher nur in einer Handvoll Fällen ergriffen hat.

(***) Eine endgültige Entschließung ist eine Entscheidung des Ministerkomitees, durch welche es beschließt, die Überwachung der Umsetzung eines Urteils zu beenden, weil es der Ansicht ist, dass der beklagte Staat alle zur Reaktion auf die vom Gerichtshof festgestellten Verstöße nötigen Maßnahmen verabschiedet hat.

ministerkomitee Straßburg 14. juni 2024
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