Das Ministerkomitee des Europarates hat die jüngsten Einzelfallentscheidungen zur Umsetzung von Urteilen und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte veröffentlicht. Der zweite Teil der letzten regulären Menschenrechtssitzung des Komitees fand vom 1. bis 3. September in Straßburg statt. Im Rahmen der Sitzung verabschiedete das Komitee 19 Entscheidungen, die 12 Mitgliedsstaaten betreffen, darunter vier Interimsentschließungen* zu den Fällen Zypern gegen die Türkei, S.C. Polyinvest S.R.L. und andere gegen Rumänien, Fallgruppe Gazsó gegen Ungarn sowie Fallgruppe Catan und andere gegen die Russische Föderation.
Das Komitee verabschiedete vier endgültige Entschließungen** in Bezug auf acht Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, die vier verschiedene Staaten betreffen. Insbesondere beschloss das Komitee, das wegen Nichtumsetzung eines den Oppositionspolitiker Ilgar Mammadow betreffenden Urteils gegen Aserbaidschan eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren einzustellen. Wegen der außergewöhnlichen Umstände wurde der erste Teil dieser Sitzung im Juni nicht als Präsenzsitzung durchgeführt. Eine indikative Liste der bei der nächsten regulären Plenarsitzung zur Umsetzung der Urteile (die vom 29. September bis 1. Oktober stattfinden soll) zu untersuchenden Fälle wurde ebenfalls verabschiedet.
Hintergrund
Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von betroffenen innerstaatlichen Behörden, Beschwerdeführer/innen, Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren übermittelt werden.
- Website der Abteilung für die Umsetzung von EGMR-Urteilen [EN]
- Länder-Informationsblätter zur Umsetzung der Urteile [EN]
- Video zum Überwachungsverfahren
* Eine Interimsentschließung ist eine Form der Entscheidung, die vom Ministerkomitee mit dem Ziel verabschiedet wird, komplexere Situationen zu bewältigen, die eine besondere Aufmerksamkeit erfordern.
** Eine endgültige Entschließung ist eine Entscheidung des Ministerkomitees, durch welche es beschließt, die Überwachung der Umsetzung eines Urteils zu beenden, weil es der Ansicht ist, dass der beklagte Staat alle zur Reaktion auf die vom Gerichtshof festgestellten Verstöße nötigen Maßnahmen verabschiedet hat.