Das Ministerkomitee des Europarates hat seine jüngsten Einzelfallentscheidungen zur Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte veröffentlicht.
Das Ministerkomitee verabschiedete 27 Entscheidungen, die 13 Mitgliedsstaaten betreffen, darunter sechs Interimsentschließungen im Hinblick auf folgende Fälle:
- Fallgruppe Vereinte Makedonische Organisation Ilinden und andere gegen Bulgarien,
- Fallgruppe Welikowa gegen Bulgarien,
- McFarlane gegen Irland,
- OAO Mineralölunternehmen Jukos gegen die Russische Föderation,
- Kudeschkina gegen die Russische Föderation,
- Jurij Nikolajewitsch Iwanow, Fallgruppe Schowner und Burmytsch und andere gegen die Ukraine.
Endgültige Entschließungen verabschiedete das Komitee zu 95 Urteilen und Entscheidungen des Straßburger Gerichtshofes. Sie betreffen 11 Staaten.
Darüber hinaus beschloss das Ministerkomitee eine vorläufige Liste von Fällen, die es bei seiner nächsten Sitzung zur Prüfung der Umsetzung von Urteilen von 1. bis 3. Dezember 2020 untersuchen wird.
Hintergrund
Laut Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Mitgliedsstaaten des Europarates dazu verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile aufgrund von Informationen, die von betroffenen innerstaatlichen Behörden, Beschwerdeführern, Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren übermittelt werden.
Website der Abteilung für die Umsetzung der Urteile [EN]
Video über das Überwachungsverfahren