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Umsetzung von EGMR-Urteilen: Jüngste Entscheidungen des Ministerkomitees

Das Ministerkomitee des Europarates hat die Einzelfallentscheidungen veröffentlicht, die es bei seiner Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. bis 19. September getroffen hat. Bei der Sitzung verabschiedete das Komitee 41 Entscheidungen, die 23 Staaten betreffen, darunter eine Interims-Entschließung (*) in einem Fall, der Ungarn betrifft.

Es wurden auch 34 endgültige Entschließungen (**) in Bezug auf 52 Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs angenommen, die 17 verschiedene Staaten betreffen. Darüber hinaus verabschiedete das Komitee eine vorläufige Liste von Fällen, die bei der nächsten Sitzung zur Überwachung der Umsetzung von Urteilen untersucht werden sollen, die vom 3. bis 5. Dezember 2024 stattfindet.

Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von den betreffenden innerstaatlichen Behörden, zivilgesellschaftlichen Organisationen, nationalen Menschenrechtseinrichtungen und anderen Akteuren übermittelt werden.

Infolge des Ausschlusses der Russischen Föderation aus dem Europarat am 16. März 2022 ist das Land seit 16. September 2022 keine Hohe Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr. Das Ministerkomitee überwacht jedoch weiterhin die Umsetzung der betroffenen Urteile und gütlichen Einigungen und der Russischen Föderation obliegt es, sie umzusetzen.

(*) Eine Interimsentschließung ist eine Form der Entscheidung, die vom Ministerkomitee mit dem Ziel verabschiedet wird, komplexere Situationen zu bewältigen, die eine besondere Aufmerksamkeit erfordern.

(**) Eine endgültige Entschließung ist eine Entscheidung des Ministerkomitees, durch welche es beschließt, die Überwachung der Umsetzung eines Urteils zu beenden, weil es der Ansicht ist, dass der beklagte Staat alle zur Reaktion auf die vom Gerichtshof festgestellten Verstöße nötigen Maßnahmen verabschiedet hat.


 Sitzungsdokumente [EN]


 Video zum Überwachungsverfahren


 Länderspezifische und thematische Informationsblätter zur Umsetzung von EGMR-Urteilen [EN]


 Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention

ministerkomitee Straßburg 20. september 2024
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