Das Ministerkomitee des Europarats hat seine aktuellen Einzelfallentscheidungen betreffend die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte veröffentlicht.
Das Komitee nahm 30 Entscheidungen betreffend 18 Mitgliedstaaten am Ende seiner regulären dreitägigen Sitzung in Straßburg an.
Außerdem wurden abschließende Entschließungen vom Komitee in Bezug auf 350 Urteile und Entscheidungen des Straßburger Gerichts betreffend 18 unterschiedliche Länder angenommen.
Das Ministerkomitee nahm auch eine vorläufige Liste der zu prüfenden Rechtssachen an. Diese sind Gegenstand der nächsten Sitzung im September 2018.
Die Mitgliedsstaaten des Europarats sind verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Einklang mit Artikel 46 Menschenrechtskonvention durchzuführen.
Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage der Informationen der zuständigen nationalen Behörden, NGOs und anderen interessierten Parteien.