Das Ministerkomitee des Europarates hat seine jüngsten (Einzelfall-)Entscheidungen zur Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte veröffentlicht.
Am Ende seiner vierteljährlichen Menschenrechtssitzung in Straßburg verabschiedete das Komitee 37 Entscheidungen, die 20 Mitgliedsstaaten betreffen, darunter drei Interimsentschließungen* in Fällen, die Litauen, Serbien und die Ukraine betreffen.
Endgültige Entschließungen** verabschiedete das Komitee zu 239 Urteilen und Entscheidungen des Straßburger Gerichtshofes. Davon sind 23 Länder betroffen.
Darüber hinaus beschloss das Ministerkomitee eine vorläufige Liste von Fällen, die es bei seiner nächsten Sitzung zur Prüfung der Umsetzung von Urteilen im März 2019 untersuchen wird.
- Infografik: Anteil der bisher abgeschlossenen Fälle nach Ländern (vor der Sitzung in dieser Woche)
- Länder-Informationsblätter zur Umsetzung der Urteile des EGMR
- Video zum Überwachungsverfahren
- Pressemitteilung – Umsetzung der Urteile des EGMR: Jüngste Entscheidungen des Ministerkomitees des Europarates veröffentlicht
* Eine Interimsentschließung ist eine Form der Entscheidung, die vom Ministerkomitee mit dem Ziel verabschiedet wird, komplexere Situationen zu bewältigen, die eine besondere Aufmerksamkeit erfordern.
** Eine endgültige Entschließung ist eine Entscheidung des Ministerkomitees, durch welche es beschließt, die Überwachung der Umsetzung eines Urteils zu beenden, weil es der Ansicht ist, dass der beklagte Staat alle zur Reaktion auf die vom Gerichtshof festgestellten Verstöße nötigen Maßnahmen verabschiedet hat.