Das Ministerkomitee des Europarates hat seine jüngsten Einzelfallentscheidungen zur Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte veröffentlicht.
Am Ende seiner vierteljährlichen Menschenrechtssitzung in Straßburg verabschiedete das Komitee 30 Entscheidungen, die 16 Mitgliedsstaaten betreffen. Endgültige Entschließungen* verabschiedete das Komitee zu 359 Urteilen und Entscheidungen des Straßburger Gerichtshofes. Sie betreffen Armenien, Bulgarien, Georgien, die Russische Föderation, Spanien und die Türkei.
Darüber hinaus beschloss das Ministerkomitee eine vorläufige Liste von Fällen, die es bei seiner nächsten Sitzung zur Prüfung der Umsetzung von Urteilen im Juni 2019 untersuchen wird.
- Pressemitteilung – Umsetzung der Urteile des EGMR: Jüngste Entscheidungen des Ministerkomitee des Europarates [EN]
- Infografik: Anteil der bisher abgeschlossenen Fälle nach Ländern [EN] (bis 31.12.2018)
- Länder-Informationsblätter zur Umsetzung der Urteile des EGMR [EN]
- Video zum Überwachungsverfahren
* Eine endgültige Entschließung ist eine Entscheidung des Ministerkomitees, durch welche es beschließt, die Überwachung der Umsetzung eines Urteils zu beenden, weil es der Ansicht ist, dass der beklagte Staat alle zur Reaktion auf die vom Gerichtshof festgestellten Verstöße nötigen Maßnahmen verabschiedet hat.