Das Ministerkomitee des Europarates hat seine jüngsten Einzelfallentscheidungen zur Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte veröffentlicht.
Am Ende seiner vierteljährlichen Menschenrechtssitzung in Straßburg verabschiedete das Komitee 32 Entscheidungen, die 16 Mitgliedsstaaten betreffen.
Endgültige Entschließungen verabschiedete das Komitee zu 477 Urteilen und Entscheidungen des Straßburger Gerichtshofes. Sie betreffen Armenien, Aserbaidschan, Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Island, Italien, Litauen, Malta, die Republik Moldau, Portugal, Rumänien, die Russische Föderation, Serbien, die Türkei, die Ukraine und Ungarn.
Darüber hinaus beschloss das Ministerkomitee eine vorläufige Liste von Fällen, die es bei seiner nächsten Sitzung zur Prüfung der Umsetzung von Urteilen im September 2019 untersuchen wird.