Das Ministerkomitee des Europarates hat die jüngsten Einzelfallentscheidungen zur Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte veröffentlicht.
Am Ende seiner vierteljährlichen Menschenrechtssitzung in Straßburg verabschiedete das Ministerkomitee 39 Entscheidungen, die 19 Mitgliedsstaaten betreffen, darunter eine Interimsentschließung*, die Aserbaidschan betrifft. Endgültige Entschließungen** verabschiedete das Komitee zu 81 Urteilen und Entscheidungen des Straßburger Gerichtshofes. Sie betreffen 11 Staaten.
Darüber hinaus beschloss das Ministerkomitee eine vorläufige Liste von Fällen, die es bei seiner nächsten Sitzung zur Prüfung der Umsetzung von Urteilen im Juni 2020 untersuchen wird.
* Eine Interimsentschließung ist eine Form der Entscheidung, die vom Ministerkomitee mit dem Ziel verabschiedet wird, komplexere Situationen zu bewältigen, die eine besondere Aufmerksamkeit erfordern.
** Eine endgültige Entschließung ist eine Entscheidung des Ministerkomitees, durch welche es beschließt, die Überwachung der Umsetzung eines Urteils zu beenden, weil es der Ansicht ist, dass der beklagte Staat alle zur Reaktion auf die vom Gerichtshof festgestellten Verstöße nötigen Maßnahmen verabschiedet hat.