Das Ministerkomitee des Europarates hat seine jüngsten Einzelfallentscheidungen zur Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) veröffentlicht.
Im Rahmen der Sitzung verabschiedete das Komitee 37 Entscheidungen, die 16 Mitgliedsstaaten betreffen, darunter vier Interimsentschließungen (*) zum Fall Bell gegen Belgien, zur Fallgruppe Bekir-Ousta und andere gegen Griechenland, zum Fall Nawalnye gegen die Russische Föderation und zur Fallgruppe Öner und Türk gegen die Türkei.
Zudem wurden vom Komitee 21 endgültige Entschließungen (**) zu 77 Urteilen und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs verabschiedet. Sie betreffen 17 verschiedene Staaten. Eine vorläufige Liste von Fällen, die bei der nächsten regulären Sitzung des Komitees zur Prüfung der Umsetzung von Urteilen (14. bis 16. September 2021) untersucht werden sollen, wurde ebenfalls beschlossen.
(*) Eine Interimsentschließung ist eine Entscheidung, die vom Ministerkomitee mit dem Ziel verabschiedet wird, komplexere Situationen zu bewältigen, die eine besondere Aufmerksamkeit erfordern.
(**) Eine endgültige Entschließung ist eine Entscheidung des Ministerkomitees, durch welche es beschließt, die Überwachung der Umsetzung eines Urteils zu beenden, weil es der Ansicht ist, dass der beklagte Staat alle zur Reaktion auf die vom Gerichtshof festgestellten Verstöße nötigen Maßnahmen verabschiedet hat.