Das Ministerkomitee des Europarates hat die Einzelfallentscheidungen veröffentlicht, die es bei seiner Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 5. bis 7. Dezember getroffen hat.
Es verabschiedete 41 Entscheidungen, die 23 Staaten betreffen, darunter Interimsentschließungen (*) in Fällen, die Albanien, Bosnien und Herzegowina, Polen und die Russische Föderation betreffen.
Es wurden auch 45 endgültige Entschließungen (**) in Bezug auf 83 Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs angenommen, die 20 verschiedene Staaten betreffen.
Darüber hinaus verabschiedete das Komitee eine vorläufige Liste von Fällen, die bei der nächsten Sitzung zur Überwachung der Umsetzung von Urteilen untersucht werden sollen, die vom 12. bis 14. März 2024 stattfindet.
Um die Effizienz und Transparenz des Überwachungsverfahrens zu erhöhen hat das Ministerkomitee zum ersten Mal auch ein vorläufiges Arbeitsprogramm für 2024 veröffentlicht.
In dem Dokument werden die Fälle hervorgehoben, die voraussichtlich bei der Quartalssitzung des Komitees zur Überwachung der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs im nächsten Jahr eingehend geprüft werden.
Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen.
Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von den betreffenden innerstaatlichen Behörden, zivilgesellschaftlichen Organisationen, nationalen Menschenrechtseinrichtungen und anderen Akteuren übermittelt werden.
(Nach ihrem Ausschluss aus dem Europarat am 16. März 2022 ist die Russische Föderation seit dem 16. September 2022 keine Hohe Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr. Das Ministerkomitee des Europarates überwacht weiterhin die Umsetzung der betreffenden Urteile und gütlichen Einigungen und die Russische Föderation ist verpflichtet, diese umzusetzen.)
(*) Eine Interimsentschließung ist eine Entscheidung, die vom Ministerkomitee mit dem Ziel verabschiedet wird, komplexere Situationen zu bewältigen, die eine besondere Aufmerksamkeit erfordern.
(**) Eine endgültige Entschließung ist eine Entscheidung des Ministerkomitees, durch welche es beschließt, die Überwachung der Umsetzung eines Urteils zu beenden, weil es der Ansicht ist, dass der beklagte Staat alle zur Reaktion auf die vom Gerichtshof festgestellten Verstöße nötigen Maßnahmen verabschiedet hat.
Video zum Überwachungsverfahren
Länderspezifische und thematische Informationsblätter zur Umsetzung von EGMR-Urteilen [EN]
Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention